Ladung zur Gläubigerversammlung (od. nur öffentl. Bekanntm.)

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buschi
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#1

04.07.2012, 17:29

Hallo Leute, kann mir jemand sagen, ob zu einer Gläubigerversammlung die Gläubiger schriftlich geladen werden müssen oder muss der Termin nur öffentlich, also im Internet bekannt gemacht werden? Danke schon mal vorab.
buschi :?:
Spargelranger
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#2

04.07.2012, 18:58

Öffentliche Bekanntmachung genügt der Zustellung.
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