Vermieterpfandrecht bei Insolvenz

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reno61381
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#1

03.07.2012, 11:39

Hallo alle zusammen!

Ich habe ein Problem mit einer unserer Inso-Akten. Folgende Situation:

Wir haben für unseren Mandanten seine Forderung aus dem Mietverhältnis zur Insolvenztabelle angemeldet. Bevor die Gegenseite allerdings in Insolvenz gegangen ist, haben wir noch Vermieterpfandrecht geltend gemacht. Die Forderung unseres Mandanten wurde ja jetzt als Ausfallforderung anerkannt. Eine Verwertung der Gegenstände im Vermieterpfandrecht kann aber nicht stattfinden, weil keine Interessenten zu finden sind.

Meine Frage jetzt: Kann ich das Vermieterpfandrecht jetzt zurücknehmen und wird die Forderung dann ganz normal zur Tabelle angemeldet obwohl sie schon festgestellt ist? Gibt es noch eine andere Möglichkeit hier weiterzumachen?

Danke schonmal für Anworten :)
Spargelranger
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#2

04.07.2012, 07:48

Absonderungsberechtigte Gläubiger, deren Forderung noch für den Ausfall festgestellt ist, müssen innerhalb der Frist des § 189 Abs. 1 InsO (spätestens 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung des Schlussverzeichnisses) die Erklärung gem § 190 Abs. 1 InsO ggü. dem Verwalter abgeben, um in entsprechender Höhe ins Schlussverzeichnis aufgenommen zu werden (d. h. uneingeschränkte Feststellung).

Konkret müsstet ihr ggü. dem Verwalter auf das Absonderungsrecht (Vermieterpfandrecht) verzichten und den Ausfall beziffern (das heißt der ganze Anmeldebetrag, da es ja keine Verwertung gab). Zu klären wäre dann noch der Umgang mit den nicht verwerteten Gegenständen. Mit Verzicht auf das Vermieterpfandrecht könnte der Verwalter verwerten oder ggf. an den Schuldner freigeben, aber das muss der Verwalter entscheiden. Die Gegenstände müssten entsprechend übergeben werden.
minime
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#3

05.07.2012, 12:21

Ihr könnt auch jetzt auf das Absonderungsrecht verzichten.

Dann kann der Verwalter evtl. vor Einreichung der Schlussunterlagen die Verwertbarkeit prüfen!
Ansonsten würde nämlich Freigabe an den Schuldner erfolgen.
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