Hallo,
folgender Fall: Kundin hat auf Rechnung gekauft Ende März. Am 10.4. wurde der Inso-Antrag bei Gericht eingereicht. Nun, da kann man sich an drei Fingern abzählen, dass die schon vorher zahlungsunfähig war.
Frage: Reicht es, wenn ich die Forderung mit Begründung zur Tabelle anmelde oder muss ich ganz formell Strafanzeige noch stellen? Wie ist hier die korrekte Vorgehensweise. Ich mein, das ist sooooooo offensichtlich, es hapert nur am der Umsetzung.
Hatte in meiner alten Kanzlei nicht so viel mit Inso-Recht zu tun.
danke
Sandra
Unerlaubte Handlung - muss unbedingt Strafanzeige gestellt..
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Hallo SaZi,
der zeitnahe Zusammenhang reicht da m. E. nicht aus. Ihr müsst schon ganz konkret nachweisen, dass die Schuldnerin nie vorgehabt hatte, die Ware zu bezahlen; das dürfte schwierig werden, insbesondere, wenn der Insolvenzantrag nicht von ihr selbst, sondern von einem Gläubiger gestellt wurde.
Gruß sati
der zeitnahe Zusammenhang reicht da m. E. nicht aus. Ihr müsst schon ganz konkret nachweisen, dass die Schuldnerin nie vorgehabt hatte, die Ware zu bezahlen; das dürfte schwierig werden, insbesondere, wenn der Insolvenzantrag nicht von ihr selbst, sondern von einem Gläubiger gestellt wurde.
Gruß sati
- Mietzemau
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Andere Frage, steht nicht im Eröffnungsbeschluss oder sonstigem drin, wann Antrag eingereicht wurde bei Gericht? Überschneiden sich viellt Antragseinreichung und Rechnung?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Das ist - glaube ich - von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Bei uns steht das Datum der Antragstellung drin, aber erst im Eröffnungsbeschluss.
- Mietzemau
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Dann hab ich es ja doch richtig im Kopf gehabt, ist mal so, mal so. Aber dann kann man bestimmt ma bei Gericht anrufen und des Datum erfragen. Oder aber es steht viellt im Netz bei Inso-Veröffentlichungen
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Hallo,
der Antrag wurde am 10.4. eingereicht. Ende März ist die Ware gekauft worden, da lief ja schon der außergerichtliche Einigungsversuch. Steht auch im ersten Beitrag. Es handelt sich um eine Einzelunternehmerin, weswegen ja Verbraucherinso angestrebt ist. Meiner Meinung nach ist die Sachlage die, dass die Kundin niemals zahlen wollte, auf Mahnungen, etc. hat sie nicht reagiert.
Ich habe die Forderung nun zunächst mit Begründung als unerlaubte Handlung angemeldet und warte die Antwort des Treuhänders mal ab.
der Antrag wurde am 10.4. eingereicht. Ende März ist die Ware gekauft worden, da lief ja schon der außergerichtliche Einigungsversuch. Steht auch im ersten Beitrag. Es handelt sich um eine Einzelunternehmerin, weswegen ja Verbraucherinso angestrebt ist. Meiner Meinung nach ist die Sachlage die, dass die Kundin niemals zahlen wollte, auf Mahnungen, etc. hat sie nicht reagiert.
Ich habe die Forderung nun zunächst mit Begründung als unerlaubte Handlung angemeldet und warte die Antwort des Treuhänders mal ab.