Forderungsanmeldung Gebühren Notar

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_elly_
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#1

27.06.2012, 09:01

Halli Hallo... :wink1

ich habe mal zwei Fragen zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren. Wir sind eine Sozietät mit Anwälten und Notaren und über das Vermögen unseres Mandanten ist das Insolvenzverfahen eröffnet worden. Nun zu meinen Fragen:

Ist die Forderungsanmeldung eines Notars genauso zu behandeln wie die eines Rechtsanwaltes?

Könnte ich somit unsere Forderungen der verschiedenen Anwälte und Notare in eine Forderunganmeldung "packen" oder geht das nicht? :?:

Vielen Dank für eure Hilfe

Liebe Grüße _elly_
Jupp03/11

#2

27.06.2012, 09:35

Die Kosten des Notars sind von diesem gesondert anzumelden.
_elly_
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#3

27.06.2012, 10:18

Danke, Jupp :wink:
Kannst du mir noch sagen, wo das steht?
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Kanzleihund
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#4

27.06.2012, 14:55

Dies folgt daraus, dass jeder einzelne Gläubiger seine Forderungen anmelden muss.
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_elly_
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#5

27.06.2012, 15:38

:thx
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