Forderungsanmeldung - Brauche dringend Hilfe!!!

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Coco Lores
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#1

26.06.2012, 11:07

Hallo Leute,

ich bin noch neu hier und was das Thema Insolvenz angeht noch ziemlich grün hinter den Ohren :oops: , deshalb hoffe ich, dass mir der ein oder andere von Euch helfen kann.

Ich muss eine Forderung für unsere Mandantin (GmbH) anmelden. Schuldner ist eine GmbH & Co. KG.

Meine erste Frage hier direkt: Muss ich bei der Angabe des Schuldners auch die gesetzlichen Vertreter (hier also die GmbH und deren GF) angeben, oder reicht es aus, wenn ich lediglich die GmbH & Co. KG angebe?

Zweite Frage: Kann ich die Vollmacht nachreichen, da die GF unserer Mandantin im Urlaub ist und erst kurz vor Ende der Frist zur Abgabe der Anmeldung wieder da ist, oder muss ich dann damit rechnen, dass ich Gebühren zahlen muss?

Weiter zum Sachverhalt:
Es handelt sich um Forderungen aufgrund von Warenlieferungen (Rechnungen füge ich mit bei) allerdings wurden die Rechnungen nur mündlich angemahnt und man weiß auch nicht mehr wann.

Dritte Frage: Kann ich die Zinsen für die Forderungen angeben? Ich würde dann einfach von der 30 Tage-Regelung gem. §286 III Satz 2 BGB ausgehen und einen Basiszinssatz in Höhe von 8 %-Punkten ü. Basiszinssatz gem. § 288 II BGB

Ich hoffe Ihr versteht mein Kuddelmuddel und könnt mir helfen!

Vielen Dank
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Kanzleihund
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#2

26.06.2012, 11:18

Geschäftsführer müssen nicht angegeben werden, die kennen wir doch ohnehin :mrgreen: .

Vollmacht kann nachgereicht werden. Um keine Gebühren zu kassieren, ist es wichtig, die Forderung überhaupt mal anzumelden. Alle Nachweise etc. können problemlos nachgereicht werden.

In Deinem Fall würde ich bei den Zinsen (8 Prozentpunkte über Basiszinssatz) von der 30 Tage Regel ausgehen, dann ist egal, wann die Mahnung erfolgte.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
simi

#3

26.06.2012, 11:19

Hallo Coco Lores,

ich würde die komplette Bezeichnung des Schuldners, also mit GmbH und GF, angeben. Ist auf jeden Fall nicht verkehrt. Die Vollmacht kannst Du nachreichen, aber im Original. Was Du für Gebühren meinst, die auf Dich zukommen könnten, weiß ich ni.

Was die Zinsen anbelangt, kannst Du von 8 % über Basiszinssatz ausgehen, sind ja zwei Kaufleute. Sind auf den Rechnungen konkrete Zahlungsziele angegeben? Wenn ja, würde ich mich daran orientieren bis zum Tag der Insolvenzeröffnung.

Ich hoffe, Dir ein wenig weiter geholfen zu haben.
Coco Lores
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#4

26.06.2012, 11:41

Danke für die schnelle Hilfe, denke ich werde das mit den 30 Tagen auch so machen da kann ich nix verkehrt machen.

@ Simi: Ich meinte Gebühren für die Verspätung...aber ich denke wenn ich die Anmeldung eingereicht habe dann ist die Vollmacht ja egal, steht auch auf der Anmeldung wie ich grad gesehen hab, dass die Vollmacht entweder anbei ist oder umgehend folgt :oops:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil :pfeif

Trotzdem :thx
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