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Insolvenz Verein

Verfasst: 25.06.2012, 10:35
von Sunnynixe
Hallo mal ne Frage.

Wenn ein Verein ein Insoverfahren eröffnet, bzw. die Verwaltung durch einen Insoverwalter betrieben wird,

dann haftet der Vorstand doch persönlich!

Hat der Vorstand dann automatisch auch 6 Jahre privatinsolvenz oder haftet er nur im Rahmen des Vereines mit seinem privatvermögen zum Stichtag und wenn dann nichts bei ihm zu holen ist, wird der Verein aufgelöst?

Re: Insolvenz Verein

Verfasst: 25.06.2012, 10:43
von 13
Literatur-Tipp, falls vorhanden: Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. A. (2010) Rn. 400.
Die Eröffnung des InsO-Verfahrens hat die Auflösung des Vereins zur Folge --> § 42 I 1 BGB (nach altem Recht bis zum 31.12.1998 ging die Rechtsfähigkeit des Vereins verloren).