Insolvenz Verein
Verfasst: 25.06.2012, 10:35
Hallo mal ne Frage.
Wenn ein Verein ein Insoverfahren eröffnet, bzw. die Verwaltung durch einen Insoverwalter betrieben wird,
dann haftet der Vorstand doch persönlich!
Hat der Vorstand dann automatisch auch 6 Jahre privatinsolvenz oder haftet er nur im Rahmen des Vereines mit seinem privatvermögen zum Stichtag und wenn dann nichts bei ihm zu holen ist, wird der Verein aufgelöst?
Wenn ein Verein ein Insoverfahren eröffnet, bzw. die Verwaltung durch einen Insoverwalter betrieben wird,
dann haftet der Vorstand doch persönlich!
Hat der Vorstand dann automatisch auch 6 Jahre privatinsolvenz oder haftet er nur im Rahmen des Vereines mit seinem privatvermögen zum Stichtag und wenn dann nichts bei ihm zu holen ist, wird der Verein aufgelöst?