Anlagen Antrag Verbraucherinsolvenz Eilt

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XLadyX
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#1

19.06.2012, 21:24

Guten Abend, muss bis Freitag einen Antrag auf Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz einreichen. Wir machen das zum ersten Mal.
In wievielfacher Ausfertigung muss der Antrag eingereicht werden? Schickt einfach? Was müssen wir für Anlagen beifügen z.B. Kontoauszug Vollmacht von uns Arbeitsvertrag etc.
Das nächste Problem ist, Schuldner wohnt noch bei den Eltern muss aber monatlich Wohngeld abgeben muss ich darüber einen Nachweis haben? Muss ich die Anlagen irgendwo aufführen? Was muss ich sonst als Anlage noch beifügen?
Liebe Grüße
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Panda
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#2

19.06.2012, 21:50

Auf jeden Fall ist der amtliche Vordruck einzureichen (ich gehe davon aus, dass damit der Antrag gemeint ist). Ich übersende den Antrag in einfacher Ausfertigung mit einem kurzen Anschreiben. Das hat bisher gereicht. Aus der Anleitung zu dem Antrag ergeben sich schon einige Dinge, die ggf. beigefügt werden müssen. Einen Mietvertrag oder Kontoauszüge musste ich bisher nicht einreichen. Ggf. fordert der/die Richter/in noch weitere Unterlagen an, wenn er/sie es für erforderlich erachtet.
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#3

19.06.2012, 21:58

Auch keine Vollmacht oder Ablehnungsschreiben Gläubiger außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
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#4

19.06.2012, 22:03

Die Ablehnungsschreiben müssen nicht beigefügt werden. Wenn ihr als Verfahrensbevollmächtigte den Antrag stellt, muss eine Vollmacht eingereicht oder nachgereicht werden (siehe Vordruck Anlage 1 zu Pos. 12).
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#5

19.06.2012, 22:33

Was ist noch wichtiges zu beachten bei dem Antrag
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#6

19.06.2012, 22:39

Die Antwort auf diese Frage will ich mal den "Experten" hier im Forum überlassen. Ich habe gerade erst meinen zweiten Antrag (Verbraucherinsolzenverfahren) zu laufen. Ich gehe davon aus, dass Restschuldbefreiung beantragt werden soll. Das ist auf jeden Fall anzukreuzen.
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#7

20.06.2012, 08:12

Das wichtigste sind Eröffnungsantrag, RSB Antrag, Stundungsantrag und Abtretungserklärung + ordentlich ausgefüllte Vordrucke (wobei hier der RSB Antrag, Abtretungserklärung und Bescheinigung über Scheitern der außergerichtl. Schuldenbereinigung bereits Bestandteil der Vordrucke sind). Wichtig ist natürlich, auch wirklich alle Gläubiger aufzuführen.

Ansonsten Belege halt da, wo sie nötig sind. Es ist sinnvoll alle laufenden Verträge (zumindest Arbeitsvertrag, Mietverträge + Versicherungen) in Kopie beizufügen. Das erleichtert und beschleunigt die Arbeit des Verwalters/Treuhänders ungemein. Im Zweifel wird dieser beim Schuldner eh noch einmal nachhaken und Unterlagen abfordern.
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#8

20.06.2012, 08:52

Wie schon oben geschrieben, ist das wichtigste, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und natürlich auch vom Mandanten und Anwalt an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben ist. Das Kreuzchen bei der Restschuldbefreiung ist natürlich auch nicht zu vergessen und der Antrag auf Verfahrenskostenstundung ist noch beizufügen.

Ansonsten füge ich statt der Anlage 6 unser Gläubiger- und Forderungsverzeichnis bei. Wenn Du das nicht mit einem Programm machst, dann musst Du die Anlage 6 ausfüllen.

Ich füge dann noch eine Kopie unserer Vollmacht und den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, nur eine Kopie von dem Anschreiben an einen Gläubiger mit den Anlagen, bei. Wenn noch sonstige Belastungen berücksichtigt werden sollen, also bestimmte Versicherungen, dann füge ich auch eine Kopie davon bei.

Ich überreiche das immer mit einem kurzen Anschreiben an unser Gericht und bisher hatte ich damit noch keine Probleme.
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#9

21.06.2012, 20:43

Hallo,

ich schließe mich meinen "Vorgängern" an. Wir fügen immer alle möglichen Unterlagen bei (Vollmacht, Mietvertrag, Kontoauszug, außergerichtlicher Plan, Gehaltsabrechnung oder ALG-Bescheid, Gewerbeabmeldung falls mal selbstständig gewesen etc.). Sollte aber doch irgendwas fehlen, keine Sorge, es wird nachgefordert. Wichtig ist nur, dass der Antrag fristgerecht - ich glaub, man hat sechs Monate Zeit - nach versuchter außergerichtlicher Einigung eingeht (falls ich mich irre, bitte korrigieren). Und was ich jetzt schon ein paar mal hatte: Bei Firmen (GmbH, AG etc.) immer den gesetzlichen Vertreter angeben und die vollständige Anschrift.

Wenn der Antrag fertig ausgefüllt und ausgedruckt ist, am Besten noch mal in Ruhe (und das meine ich wirklich) durchlesen bzw. kontrollieren, ob an allen wichtigen Stellen auch das "Kreuzchen" gemacht ist.

Also dann, ist leider immer sehr zeitaufwändig, aber wird schon.

VG, elli_m
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