Forderung bestritten - Verfahren aufgehoben - und nun?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
tiko73

#1

19.06.2012, 11:29

Hallo zusammen - und ein weiteres Kapitel tiko und die Inso öffnet sich ;-)

Zusammenfassung der Akte:

Eröffnung des Verfahrens am 15.10.2008.
Wir haben im Auftrag der Mandantschaft dann am 09.12.2008 die Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet.
Am 29.01.2009 kam ein Schreiben des Inso-Verwalters, dass die Forderung komplett bestritten wurde (unter Angabe der Gründe).
Am 02.02.2009 kam dann der beglaubigte Tabellenauszug. Auch hier steht das Bestreiten drin.
Am 28.05.2009 erging der Beschluss, dass das Verfahren aufgehoben wird, nachdem die Schlussverteilung vollzogen worden ist.

Gut. Ich steh hier jetzt immer noch mit der bestrittenen Forderung da.
Geh ich recht in der Annahme, dass ich damit jetzt nix mehr machen kann?
Oder kann ich doch noch gegenüber dem Inso-Verwalter weiter nachweisen und der hebt dann das Bestreiten auf?

Ich hätte ja damals den Inso-Verwalter angeschrieben und entsprechend noch weiter nachgewiesen und erläutert, aber die Kollegin hat wohl damals komplett übersehen, dass die Forderung bestritten wurde (sie hat der Mdt. sogar mitgeteilt, dass vollumfänglich festgestellt wurde).

Ich hoffe, dass mir einer der hiesigen Inso-Profis hier weiterhelfen kann.

Schon mal vielen Dank :thx
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#2

19.06.2012, 11:45

Mit öffentlicher Bekanntmachung des Schlussverzeichnisses beginnt für die Gläubiger mit bestrittenen Forderungen die Ausschlussfrist des § 189 InsO (2 Wochen). Die meisten Insolvenzgerichte akzeptieren in diesem Zeitraum noch die Nachreichung von Belegen, auch wenn im
§ 189 InsO von Feststellungsklage die Rede ist. Nach Ablauf der Frist ist eine Aufnahme ins Schlussverzeichnis nicht mehr möglich (das ist ja letztlich das Ziel).

Lange Rede, kurzer Sinn ... es sieht in eurem Fall schlecht aus.
tiko73

#3

19.06.2012, 11:50

Irgendwie hab ich das befürchtet :-(
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#4

19.06.2012, 11:57

Naja den Mandanten könnte man möglicherweise besänftigen, wenn man beim Treuhänder / Verwalter mal anfragt, ob es überhaupt eine Schlussverteilung gab und ob - falls sich der Schuldner in der RSB Phase befindet - künftig mit Ausschüttungen zu rechnen ist. Sofern es keine Ausschüttung gab/geben wird, wäre dem Mandanten zumindest kein geldwerter Schaden entstanden.
tiko73

#5

19.06.2012, 11:59

Danke für den Tipp, das werd ich dann mal machen :-)
Wobei ich sagen muss, dass bei den meisten unserer Schuldner eh nix bei rumkommt im Inso-Verfahren :-(
sati
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 62
Registriert: 04.09.2008, 11:35
Beruf: ReNo-Fachangestellte / Insolvenzsachbearbeiterin
Software: RA-Micro
Wohnort: Bochum

#6

18.07.2012, 13:37

War die von Euch angemeldete Forderung vielleicht bereits vor dem Insolvenzverfahren tituliert? Dann hätte der Verwalter negative Feststellungsklage erheben müssen. Eine mögliche Dividende hätte Euch trotz des Bestreitens zugestanden (ich weiß jetzt nur nicht so genau, ob die vom Verwalter zurückbehalten oder ausgezahlt werden muss).

Gruß sati
Antworten