Insolvenz von Privat und GmbH???

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s.wolff86
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#1

14.06.2012, 11:11

Hallo,

kann mir wohl jemand helfen?

Also Sachverhalt ist folgender:
unser Sch. ist eine GmbH und der Geschäftsführer der GmbH geht in Insolvenz ist dadurch auch gleichzeitig die GmbH mit in Insolvenz? und können wir dadurch die GmbH die ja unser Schuldner ist zur Insolvenz anmelden???

Im Beschluss steht nur die Insolvenz über Herrn.... Geschäftstätigtkeit.... wurde eröffnet. Aber kein name von der GmbH und nichts.
Aktenzeichen ist ein IN Zeichen.

Danke schonmal

lg :wink1
Spargelranger
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#2

14.06.2012, 11:16

Geschäftsführer und GmbH sind verschiedene Rechtssubjekte. Die Insolvenz des GF hat insofern nichts mit der GmbH zu tun.
RechtsKnecht
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#3

14.06.2012, 11:18

Klares "Nein". Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Der Geschäftsführer muss noch nicht mal irgendwelche Anteile an der GmbH halten. Das kann ein x-beliebiger Typ sein, der eben als Geschäftsführer angestellt und bezahlt wird. Wenn der privat in die Insolvenz schliddert, kann das der GmbH egal sein.

Selbst wenn der Geschäftsführer GmbH-Anteile hält, so fallen eben nur diese Anteile in die Insolvenzmasse. Wie es der GmbH geht, steht auf einem anderen Blatt. Wobei es meistens so ist, dass, wenn der Geschäftsführer die Finger hebt, die ihm (eventuell sogar allein) gehörige GmbH meist auch nicht so prall dasteht. Ich würde mir mal die Bilanz holen, da kann man meistens schon einiges herauslesen.
s.wolff86
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#4

14.06.2012, 11:22

danke erstmal aber warum gibt es dann ein IN Aktenzeichen???
samsara
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#5

14.06.2012, 11:40

Ist er neben seiner GF-Tätigkeit anderweitig selbständig?
s.wolff86
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#6

14.06.2012, 11:55

Nein nicht das ich wüsste.
Spargelranger
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#7

14.06.2012, 12:01

Möglicherweise auch eine länger zurück liegende Selbstständigkeit.
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nephele
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#8

14.06.2012, 13:28

Bekommt man nicht auch ein IN Zeichen, wenn man mehr als 19 Gläubiger hat?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#9

14.06.2012, 13:31

Das habe ich auch gehört.

Also nur nochmal für mein Verständnis. Die GmbH ist ganz egal? die hätten wir garnicht erst anmelden dürfen????
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nephele
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#10

14.06.2012, 13:33

Wie wollt ihr denn eine GmbH zur Insolvenz anmelden? :kopfkratz Verstehe ich nicht. Oder meinst du eure Forderung ggü. der GmbH? Die könnt ihr ja ganz normal weiter vollstrecken, solange die GmbH nicht selbst in Insolvenz ist. Was der GF privat macht ist sein Vergnügen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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