Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ehefrau ist in der Wohlverhaltensphase. Sie hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld in einer anderen Sache, dieses soll demnächst gezahlt werden. Der Ehemann will nun eine Immobilie kaufen und das Schmerzensgeld (40 TEUR) soll in die Fianzierung miteinfliessen.
Nun sind ja nach § 295 InsO Schmerzensgeldzahlungen während der Wohlverhaltensphase nicht an den Treuhänder abgetreten und müssen auch nicht ausgekehrt werden.
Gilt hierfür der Zahlungszeitpunkt des Schmerzensgeldes während der Wohlverhaltensphase oder muss der Tatbestand/Anspruchsgrund sich schon in der Wohlverhaltensphase ereignet haben.
Besteht die Gefahr, dass ein Treuhänder die Zahlung oder teilweise Zahlung des Schmerzensgeldes verlangen kann?
LG Sonny72
Schmerzensgeldzahlung während der Wohlverhaltensphase
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Maßgeblich ist, wann sich der Tatbestand bzw. Anspruchsgrund ereignet hat. Sollte dieser vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens entstanden sein, fällt das Schmerzensgeld in voller Höhe in die Insolvenzmasse. Evtl. wurde dies auch schon im Insolvenzantrag von der Schuldnerin erwähnt. Wenn der Anspruchsgrund erst nach Aufhebung in der Wohlverhaltensperiode entstanden ist, darf die Schuldnerin das Schmerzensgeld aber behalten, da dann nur noch die von der Abtretungserklärung erfassten Ansprüche pfändbar sind und da gehört meines Wissens Schmerzensgeld nicht dazu.
Ich habe vom LG Bochum einen entsprechenden Beschluss gefunden der zwar nicht zu 100 % passt aber Dir vielleicht weiterhelfen kann. Bei Bedarf kannst Du Dich gerne bei mir melden, dann schicke ich ihn Dir zu.
Hoffe ich konnte ein bisschen weiterhelfen.
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