Echt? Gem. welcher Vorschrift geht das denn?
Also der Verwalter bzw. seine Kollegin (mit der habe ich zuletzt immer gesprochen) ist total nett und hilfsbereit. Die haben auch echt n Hals wegen dem Schuldner.
Strafanzeige gg. Schuldner? Brauche Hilfe von Inso-Expterten
- nephele
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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Ich habe jetzt keinen Gesetzestext hier, würde aber auf § 146 InsO tippen. Habe ich auch schon gemacht, man kann sich doch von solchen Leuten nicht auf der Nase herum tanzen lassen.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- nephele
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§ 146 ist Verjährung des Anfechtungsanspruches. Die §§ 129-147 beschäftigen sich mit der Insolvenzanfechtung.
Kannst du das ggf. nochmal nachgucken? Das wäre wirklich super
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So schlecht war ich gar nicht, § 148 Abs. 2 InsO .
Ich mache jeden Tag Insolvenzanfechtung, da hätte mir das nicht passieren sollen .
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Oh super vielen Dank!!
Ach was...die Verwechslung hat keiner gemerkt
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Ach nochwas, fiel mir grade ein: Das macht doch dann der Inso-Verwalter oder? Also ich rufe da ganz nett an, sage, dass ich das so gefunden habe, ob man so nett wäre uns da zu helfen usw... Dann - im Idealfall - leitet der Verwalter das in die Wege, geht mit dem GVZ dahin (was wenn der Schuldner auch dem die Tür vor der Nase zuknallt? Wie ganz "normale" ZV weiter?), man findet unser Eigentum und dies kann dann sichergestellt werden. Schicken wir am besten einen unserer Mitarbeiter mit wenn Termin bekannt, damit Sicherstellung auf jeden Fall klappt? Was ist mit den Kosten? Sind die höher als bei "normaler" ZV? Die melden wir dann zu Tabelle an?
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Ich würde ihm vorschlagen, dass Ihr die Kosten (normale ZV- nur eben anderer Titel) übernehmt. Und dass alle zusammen dahin marschieren. Er müßte doch wohl auch Interesse haben, sich die heiligen Hallen mal von innen anzusehen.
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Klasse, vielen lieben Dank!! Warst mir eine riesen Hilfe
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Falls sich jemand für den Fortgang dieser Sache interessiert:
Habe soeben mit der Verwalterin gesprochen. Leider kommt §148 hier nicht in Betracht, da die Halle in der das Gerät steht an eine andere Firma des Schuldners übertragen wurde (bereits vor Inso-Eröffnung). Jedenfalls habe ich das jetzt so verstanden War also leider nix. Aber ansonsten wäre sie sofort dabei gewesen
Zwangsweise Vorführung ist ja bereits beantragt, wir werden dann jetzt noch zusätzlich Strafanzeige erstatten und dann müssen wir eben warten. Aber dann haben wir wirklich alles versucht.
Habe soeben mit der Verwalterin gesprochen. Leider kommt §148 hier nicht in Betracht, da die Halle in der das Gerät steht an eine andere Firma des Schuldners übertragen wurde (bereits vor Inso-Eröffnung). Jedenfalls habe ich das jetzt so verstanden War also leider nix. Aber ansonsten wäre sie sofort dabei gewesen
Zwangsweise Vorführung ist ja bereits beantragt, wir werden dann jetzt noch zusätzlich Strafanzeige erstatten und dann müssen wir eben warten. Aber dann haben wir wirklich alles versucht.
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Viel Glück.
Na hoffentlich bestehen keine Mietrückstände der Insolvenzschuldnerin bei der anderen Firma Ich habe da schon die lustigsten Sachen erlebt. In Insolvenz befindliche GmbH eingemietet in Privatimmobilie des Geschäftsführers ... angebliche Mietrückstände ... Zugang wird zuerst verweigert ... dann verschwinden Gegenstände unter Geltendmachung von Vermieterpfandrecht, teils an offensichtlich nicht im Eigentum der GmbH stehenden Gegenständen (unter Eigentumsvorbehalt geliefertes Material). Oder im selben Verfahren ein Anruf vom Vermieter (GF der insolventen GmbH), der Verwalter solle doch endlich mal vorbei kommen und den Müll, den die GmbH hinterlassen hat, vom Hof räumen
Aber wie heißt es so schön: "Man sieht sich immer zweimal". Auch wenn nichts zu holen ist, ausgeurteilte Geschäftsführerhaftungsansprüche verschaffen in solchen Fällen oft eine gewisse Genugtuung
Na hoffentlich bestehen keine Mietrückstände der Insolvenzschuldnerin bei der anderen Firma Ich habe da schon die lustigsten Sachen erlebt. In Insolvenz befindliche GmbH eingemietet in Privatimmobilie des Geschäftsführers ... angebliche Mietrückstände ... Zugang wird zuerst verweigert ... dann verschwinden Gegenstände unter Geltendmachung von Vermieterpfandrecht, teils an offensichtlich nicht im Eigentum der GmbH stehenden Gegenständen (unter Eigentumsvorbehalt geliefertes Material). Oder im selben Verfahren ein Anruf vom Vermieter (GF der insolventen GmbH), der Verwalter solle doch endlich mal vorbei kommen und den Müll, den die GmbH hinterlassen hat, vom Hof räumen
Aber wie heißt es so schön: "Man sieht sich immer zweimal". Auch wenn nichts zu holen ist, ausgeurteilte Geschäftsführerhaftungsansprüche verschaffen in solchen Fällen oft eine gewisse Genugtuung