Strafanzeige gg. Schuldner? Brauche Hilfe von Inso-Expterten

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#1

12.06.2012, 08:16

Hallo zusammen!
Wir haben hier eine Akte, die mir schon seit 3 Wochen Kopfzerbrechen bereitet. Folgender Sachverhalt:
Wir vertreiben Kaffeevollautomaten. Ein Kunde hat einen Kaufvertrag unterschrieben und wir haben das Gerät daraufhin am 21.12.2011 ausgeliefert. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgte nicht.
Anfang Januar 2012 (!!!) bekamen wir Nachricht, dass Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Wir haben daraufhin ggü. dem Inso-Verwalter unser Eigentum angezeigt. Dieser teilte mit, dass zum Zeitpunkt der Inso-Eröffnung keine Gegenstände von uns beim Schuldner waren.
Da das für uns nicht nachvollziehbar ist, haben wir den Verwalter aufgefordert, zu recherchieren, was mit dem Gerät passiert ist (da lagen schließlich nur knapp 3 Wochen dazwischen).
Uns wurde dann mitgeteilt, dass der Schuldner sich nicht beim Verwalter meldet und er diesen daher eine letzte Frist gesetzt hat und dann die zwangsweise Vorführung beim Amtsgericht beantragt.

Die Frist ist erfolglos verstrichen. Ich habe dann beim Verwalter den Sachstand angefragt. Dieser rief mich prompt zurück und sagte mir, dass es sich zunächst einmal um einen Fremdantrag des Finanzamtes handelt und dass der Schuldner sich überhaupt gar nicht meldet und er auch keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten bekommt (an sich für mich schon unverständlich). Habe dann um schriftliche Bestätigung nach §103 Inso gebeten. Das wäre kein Problem sagte er.

Gut, also haben wir nun erstmal die Eigentumsverhältnisse geklärt.

Da der Schuldner auf nichts reagiert, haben wir versucht unser Gerät sicherzustellen. Unser Mitarbeiter bekam allerdings auch keinen Zutritt und nur die Aussage: Hier in der Halle ist kein Gerät, oben weiß ich nicht…… Haben Sie einen Termin? Wenn nicht bekommen Sie gar nichts.

Ich habe daraufhin wieder beim Verwalter angerufen (ich habe von Inso überhaupt keine Ahnung und muss mich immer wieder neu einlesen) und fragte, was wir denn jetzt tun könnten (weil er mir sagte die zwangsweise Vorführung würde noch bis September oder Oktober dauern!!! :shock: )??!! Daraufhin meinte er nur: Strafanzeige. Habe dann noch gefragt, ob er das macht oder ob wir das selber machen können…. Nein, das könnten wir selber machen.

Jetzt habe ich das mit meiner Vorgesetzten besprochen, welche in Inso-Sachen genauso ahnungslos ist wie ich und wir sind immer noch nicht weiter :( Wir würden ja gerne Strafanzeige machen, aber welcher Tatbestand ist das denn?? Ich hab im StGB geguckt, aber da finde ich nur was zu Bankrott usw. Google hilft mir auch nicht weiter, da meistens nur Fälle gelistet sind, in denen der Verwalter etwas nicht herausrückt.

Gibt es hier vielleicht einen Experten, der mir weiterhelfen kann? :(
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#2

12.06.2012, 08:21

Wie wäre es mit Betrug? ;) Er hat etwas bei euch "gekauft" in dem Wissen, es nicht bezahlen zu können bzw. mit dem Gedanken, es nicht bezahlen zu wollen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Sonea

#3

12.06.2012, 08:22

Betrug?

Ihr müsst aber doch in der Strafanzeige nur mitteilen, gegen wen ihr Strafanzeige erstattet und welcher Sachverhalt der Anzeige zugrunde liegt.

Die StA ermittelt dann weiter.


So mache ich das, wenn sich jemand hierher verläuft ...
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#4

12.06.2012, 08:25

Achso, wir schreiben dann quasi den Sachverhalt und sagen der StA "bitte ermittelt wegen aller in Frage kommender Tatbestände"?

Uns ist eigentlich so ziemlich "egal" was strafrechtlich bei rauskommt, wir wollen nur unser Eigentum so schnell wie möglich zurück. Uns so ein Ermittlungsverfahren dauert ja auch länger als 2 Wochen...

Kann man nicht irgendwas mit einstweiliger Verfügung machen?? :wirr
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Ulili
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 462
Registriert: 09.06.2011, 19:53
Beruf: RA-Fachangestellte

#5

12.06.2012, 09:19

Ich denke auch, ihr müsstet halt reinschreiben, dass der Käufer von Anfang an anscheinden nicht vor hatte zu zahlen, in Kenntnis seiner finaziellen Lage etc. und so ggf.eine Betrugsabsicht im Raum stand.
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#6

12.06.2012, 09:44

in Kenntnis seiner finaziellen Lage etc.
Ob Zahlungsunfähigkeit besteht weiß ich nicht. Wie gesagt, das Finanzamt hat den Inso-Antrag gestellt, da der Schuldner eine Stammeinlage nicht zahlte (Schuldner ist eine GmbH).

Und uns ist eigentlich nur wichtig, dass wir unser Eigentum so schnell wie möglich sicherstellen können. Weil er kann das Gerät ja jetzt quasi die ganze Zeit nutzen ohne, dass wir Geld sehen.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#7

12.06.2012, 10:41

Verschafft euch eine Strafanzeige (gegen wen? die GmbH ?) euer Eigentum ? ;)

Sofern ihr noch Eigentümer des Automaten seit (Eigentumsvorbehalt?) könnt ihr den Gegenstand aussondern (strafrechtlicher Tatbestand wäre am ehesten die Unterschlagung). Eine Strafanzeige bringt euch nicht in den Besitz des Automaten. Der Insolvenzverwalter ist nach Eröffnung schon der richtige Ansprechpartner. Herausgabe vom Verwalter verlangen. Dies kann ggf. auch eingeklagt werden. Sofern der Verwalter die Sache nicht zurück geben kann wäre ggf. über Ersatzaussonderung nachzudenken (ihr bekommt € statt Gegenstand). Letztlich sind dem Verwalter aber auch die Hände gebunden, wenn der Schuldner (bzw. die GF's) nicht mitarbeitet. Das ist regelmäßig bei juristischen Personen noch schwieriger, da sich die GF/Gesellschafter gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben und niemand mehr für irgendwas verwantwortlich sein will, nachdem die Karre vorm Baum gelandet ist.

Ich hoffe, ich darf das folgende PDF verlinken:

http://www.bbl-law.de/fileadmin/downloa" target="blank ... rechte.pdf

Hier sind die Ansprüche von Aus- und Absonderungsgläubigern gut dargestellt.
Benutzeravatar
nephele
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1371
Registriert: 25.08.2008, 12:16
Beruf: Refa
Software: Andere

#8

12.06.2012, 11:00

Verschafft euch eine Strafanzeige (gegen wen? die GmbH ?) euer Eigentum ?
Leider nicht, aber darum geht es ja. Wir müssen ja irgendwie mittels Dritter oder so dem GF doch auf die Finger hauen können!!??
Sofern ihr noch Eigentümer des Automaten seit (Eigentumsvorbehalt?)
Ja, Verkauf erfolgte unter Eigentumsvorbehalt.
Herausgabe vom Verwalter verlangen. Dies kann ggf. auch eingeklagt werden. Sofern der Verwalter die Sache nicht zurück geben kann wäre ggf. über Ersatzaussonderung nachzudenken (ihr bekommt € statt Gegenstand).
Erklärung nach §103 liegt mir vor, Verwalter hält nicht am Kaufvertrag fest. Dem Verwalter selbst wird der Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigert! Und Geld werden wir sowieso nicht sehen, also wollen wir lieber unser Eigentum zurück, so lange es noch nicht sooo lange in Gebrauch ist und wir auch dort nicht so einen großen Verlust haben.
Letztlich sind dem Verwalter aber auch die Hände gebunden, wenn der Schuldner (bzw. die GF's) nicht mitarbeitet.
Das ist hier ja eben der Fall. Da muss es doch Mittel und Wege geben denen einen Riegel vorzuschieben. Die können doch nicht einfach machen was sie wollen.

Menno, gibt es denn gar keinen (schnellen) Weg an unser Eigentum zu kommen bzw. Zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten zu erlangen?? :( Ich kann das echt nicht glauben, dass der Schuldner sich das "so einfach" machen kann... :evil:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Goldlöckchen

#9

12.06.2012, 11:10

Die Strafanzeige kann Euch schon Euer Eigentum verschaffen. Zumindest kann ermittelt werden, ob der Kaffeeautomat noch vorhanden ist, oder verscherbelt wurde.
Benutzeravatar
Kanzleihund
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1716
Registriert: 16.01.2012, 20:55
Beruf: Rechtsanwältin
Software: Phantasy (DATEV)

#10

12.06.2012, 12:42

Bitte doch den Insolvenzverwalter, sich mit Hilfe des Gerichtsvollziehers Zutritt zu den Räumen zu verschaffen. Der Insolvenzverwalter braucht dazu keinen Titel, der Eröffnungsbeschluss ist Titel genug. Wenn man mich nett bitten und mit den Augen klimpern würde, würde ich es vielleicht tun.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
Antworten