Hallo und guten Tag.
In einer Forderungssache wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen, in welchem eine Forderung aus dem Jahre 2010 tituliert wurde. Nun stellte ich fest, dass ein Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2007 läuft und dem Schuldner Restschuldbefreiung gewährt wird bei Erfüllung der Obliegenheiten.
Da die Forderung aus dem Jahre 2010 ist kann ich da jetzt trotzdem vollstrecken? Kann ich dem Schulnder hiermit Ärger einhandeln, wenn er neue Schulden gemacht hat?
Mache kaum Insolvenzsachen. Bitte um Euere Hilfe / Rat.
Neue Schulden trotz Restschuldbefreiung
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Liebe Grüße Strohblume
ZV kannst du betreiben, da dürfte aber vermutlich nicht viel bei rumkommen. Ich vermute mal, der SU ist noch in der WVP, also geht alles was an Kohle reinkommt, noch an den Treuhänder/Insoverwalter.
Ärger einhandeln wg. neuer Schulden dürfte schwierig werden, weil ihr ja nicht am Insoverfahren teilnehmt.
Ich habe zwar auch bei nem recht "schwierigen" SU den Treuhänder angeschrieben, aber ich denke nicht, dass das wirklich was gebracht hat
Ärger einhandeln wg. neuer Schulden dürfte schwierig werden, weil ihr ja nicht am Insoverfahren teilnehmt.
Ich habe zwar auch bei nem recht "schwierigen" SU den Treuhänder angeschrieben, aber ich denke nicht, dass das wirklich was gebracht hat
Du könntest Strafanzeige erstatten und dem Treuhänder den Sachverhalt zur Kenntnis bringen. Eventuell wird ihm die Restschuldbefreiung dann untersagt.
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Könnte ich auch den Schuldner anschreiben und ihn mit Strafanzeige drohen? Kann er an uns Raten zahlen, trotz Insolvenzverfahren?
Liebe Grüße Strohblume
- Mietzemau
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Ich würde hier ebenfalls Strafanzeige machen.
Mit dem VB kann man doch bestimmt noch die Forderung zur Tabelle anmelden?
Mit dem VB kann man doch bestimmt noch die Forderung zur Tabelle anmelden?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Darf er Raten an uns zahlen während des Insolvenzverfahren?
Liebe Grüße Strohblume
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Soweit ich weiß, darf er mit dem ihm verbliebenen Geld machen was er möchte.
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Geht nicht, wenn Inso-Eröffnung 2007 war und die Forderung erst aus dem Jahr 2010 resultiert.Mietzemau hat geschrieben:Mit dem VB kann man doch bestimmt noch die Forderung zur Tabelle anmelden?
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Mh...ach so....das wusst ich nicht, soviel hab ich mit Inso auch nicht anne Hacken. Aber dann erst recht die Anzeige.
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