Deliktforderung "nachschieben" Eilt sehr!
Verfasst: 08.05.2012, 10:20
Liebe Mitstreiter,
habe ein Problem bezüglich der Feststellung einer Forderung aus vorsätzl. unerl. Handlung. Die Forderung ist angemeldet und festgestellt. Jetzt ist am 10.5. Schlusstermin. Ich habe den Insolvenzverw. gebeten, die Ford. noch als Deliktforderung anzumelden bzw. festzustellen. Der Insolvenzverw. hat unseren Antrag am 4.5.2012 an das Gericht weitergeleitet bzw. ist dieser bei Gericht eingegangen. Die Rechtspflegerin teilt mit, dass die Feststellung als Deliktforderung nicht mehr möglich sein soll, da Schlusstermin am 10.5.2012 stattfindet und der Sch. nicht mehr rechtzeitig geladen werden kann. Gibt es da eine Möglichkeit, die Rechtspflegerin umzustimmen? Gibt es eine aktuelle Entscheidung zu diesem Thema?
habe ein Problem bezüglich der Feststellung einer Forderung aus vorsätzl. unerl. Handlung. Die Forderung ist angemeldet und festgestellt. Jetzt ist am 10.5. Schlusstermin. Ich habe den Insolvenzverw. gebeten, die Ford. noch als Deliktforderung anzumelden bzw. festzustellen. Der Insolvenzverw. hat unseren Antrag am 4.5.2012 an das Gericht weitergeleitet bzw. ist dieser bei Gericht eingegangen. Die Rechtspflegerin teilt mit, dass die Feststellung als Deliktforderung nicht mehr möglich sein soll, da Schlusstermin am 10.5.2012 stattfindet und der Sch. nicht mehr rechtzeitig geladen werden kann. Gibt es da eine Möglichkeit, die Rechtspflegerin umzustimmen? Gibt es eine aktuelle Entscheidung zu diesem Thema?