Vollstreckung durch GVZ eingestellt, weil Inso eröffnet

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Pepsi
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#1

30.04.2012, 15:54

Hallo,

an die Inso Profis folgendes Szenario:

Seit Monaten hänge ich einem Schuldner (Einzelfirma -> Online Shop) hinterher, schon verschiedene Banken gepfändet, leider immer zu spät, GEschäftsverbindung schon beendet. Nun hat GVZ eV abgenommen und ich habe das Vermögensverzeichnis bekommen. Dort war eine Liste mit etlichen Gegenständen, die er im Lager hat, allerdings nur lauter Kleinmüll. Eine Liste mit Außenständen, also Forderungen gegenüber Kunden war auch dabei, allerdings ebenso geringfügig. Es ist auch die Frage, ob die überhaupt zahlungsfähig sind.

Habe daraufhin GVZ angerufen um ihn zu fragen, ob er ne Idee hat, was ich tun kann. Er meinte dann der Schuldner hat ja ein Auto, was aber nicht viel Wert ist und deswegen würde der Aufwand nicht lohnen. Ich habe dann eine Teilforderung gepfändet, also KFZ Pfändung mit Verwertung usw. (so mit GV besprochen, weil er meinte der Sch zahlt dann eher) Das ist jetzt ca. 2 Monate her und nun kriege ich ne Mitteilung vom GVZ, dass Schuldner INso eröffnet hat. Nachfrage beim Inso Gericht:

"Am 20.4. wurde GLäubigerantrag gestellt, ein Verfahren ist unter dem Az... anhängig, eine Entscheidung steht noch aus. Am 17.4. wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt."

So jetzt kommt ihr, was tun? Kann ich nicht noch vollstrecken solange nicht eröffnet wurde?

:thx
grommelie
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#2

30.04.2012, 17:43

Das kommt wohl darauf an, ob Einzelvollstreckungsmaßnahmen in dem Insolvenzantragsverfahren untersagt worden sind. Hat der zuständige GV Dir den Beschluß des Insolvenzgerichtes mitgegeben?
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Pepsi
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#3

30.04.2012, 17:48

Nein gar nichts. Auskunft habe ich ja auch erst durch umso Gericht bekommen. Dann sollte ich wohl mal ne Kopie anfordern...
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advocatus diaboli
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#4

30.04.2012, 20:41

Vollstrecken bringt aber auch nicht unbedingt etwas, wenn die Zwangsvollstreckung nicht insolvenzgerichtlich eingestellt ist, da Vollstreckungsmaßnahmen bzw. darauf geleistete Zahlungen dann ggf. insolvenzrechtlich anfechtbar sind, wenn das Verfahren eröffnet wird.
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Kanzleihund
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#5

01.05.2012, 08:46

Sofern die Vollstreckung nicht eingestellt ist, kann man es versuchen. Bei Fremdantrag ist die Chance hoch, dass das Verfahren nicht eröffnet wird. Wird das Verfahren freilich eröffnet, ist man das Geld per Insolvenzanfechtung wieder los und hat zusätzlich noch Kosten produziert.
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#6

01.05.2012, 10:36

Ja es wurde Glaubigerantrag gestellt. Was ich nur komisch finde, warum der Gutachter beauftragt wurde bevor Antrag gestellt wurde. Muss wohl ein Schreibfehler sein..
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#7

01.05.2012, 11:28

Die Daten, die der GV mitgeteilt hat, werden falsch sein. Wahrscheinlich Antrag 17.04. und Auftrag an den Sachverständigen am 20.04.
Das Blöde an der Geschichte ist zudem, dass über insolvenzen.de nichts festgestellt werden kann und zumindest das hiesige Insolvenzgericht nur mitteilt, dass Antrag vorliegt und Gutachter beauftragt ist. In aller Regel sind dann auch Vollstreckungsmaßnahmen nicht verboten.
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#8

01.05.2012, 13:13

Kann natürlich auch sein, dass es einen Antrag gab, der später weggefallen ist, zwischenzeitlich ein Gutachter bestellt und dann der jetzige Antrag gestellt wurde. Was man in Insolvenzen nicht alles erlebt :shock: .
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Jupp03/11

#9

01.05.2012, 13:18

Kanzleihund hat geschrieben:Kann natürlich auch sein, dass es einen Antrag gab, der später weggefallen ist, zwischenzeitlich ein Gutachter bestellt und dann der jetzige Antrag gestellt wurde. Was man in Insolvenzen nicht alles erlebt :shock: .


Mein Reden seit Jahren :mrgreen:
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#10

01.05.2012, 15:54

Ja ja Jupp, da staunt sogar der Fachmann und der Laie wundert sich.
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