P-Konto

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Schnatterlisa
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#1

18.04.2012, 12:58

Hallo,

habe mal ne frage zwecks P-Konto:

Wir haben einen IV der behauptet, dass wenn Inso-verfahren, dann muss der Schuldner sein Konto immer in ein P-Konto umwandeln lassen.

Stimmt das??? und wenn ja, welche Gesetzesgrundlage????

:thx :thx :thx
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Mietzemau
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#2

18.04.2012, 13:16

Mh...also das hab ich noch nicht gehört. Wieso sollte er das denn müssen? Meist haben besagte Schuldner das ja schon im Vorfeld gemacht, um sich abzusichern. Und wenn die in der Inso sind, kann man eine Vollstreckung doch eh vergessen, was bringt denn dann ein P-Konto? Weshalb sagt dein IV dir sowas denn?
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#3

18.04.2012, 13:23

also mein mandant hat ein guthabenkonto. da ist ca 1000 EUR drauf. der IV hat es natürlich dicht gemacht. ist ja gang und gebe, dass die das erstmal zumachen. nun brauchen wir die Freigabe vom IV, damit wir die Freigabe bei der Bank bekommen, dass es in ein P-Konto umgewandelt wird. der IV weigert sich aber, diese Freigabe zu geben, aber will auf der anderen Seite, dass der Schuldner es in ein P-Konto umwandelt.

Kann er aber nicht, ohne Freigabe IV. der IV ist....... sagen wir mal kein wort zu ihm.
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#4

18.04.2012, 13:47

Ah so...nur mal so rein zum Verständnis...IV is Insolvenzverwalter ja? Ich dachte des wäre ein Hartz-IV-Empfänger.
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#5

18.04.2012, 13:49

ja das ist der insolvenzverwalter
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#6

18.04.2012, 20:53

Das steht nirgendwo ausdrücklich, ergibt sich aber aus folgendem:

Da es für ein "normales" Girokonto keinen Pfändungsschutz mehr gibt, kann der Insolvenzverwalter dieses an sich nicht mehr freigeben. Mit einer Freigabe würde er zum Nachteil der Masse auf Gelder verzichten, die - eben mangels Pfändungsschutz - auf jeden Fall der Masse zustehen würden.
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#7

19.04.2012, 07:59

und wo steht das?
Viele Grüße

ich
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#8

26.04.2012, 20:36

Wie schon gesagt, das steht nirgendwo ausdrücklich, sondern ergibt sich aus dem, was ich in meinem vorherigen Posting geschrieben habe.
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