Inso - Stichwort "Ausfall"

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Renosab
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#1

27.03.2012, 16:29

Hallo und weiter geht es mit meinen Fragen:

Wir haben Forderung zur Inso angemeldet... nun kommt Formschreiben zurück:

in vorbezeichneter Angelegenheit wird die Forderung der Firma XY GmbH
laufende Nr. 65
angemeldeter Betrag 999,99 EUR

nunmehr wird festgestellt für den Ausfall in voller Höhe.

:shock: was sag ich dem Mandanten?
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Kanzleihund
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#2

27.03.2012, 19:11

Habt ihr irgendwelche "Sonderrechte" angemeldet? Also Sicherungsübereignung, Grundpfandrechte, Aufrechnung oder irgend so etwas.

Also festgestellt für den Ausfall heißt, die Forderung ist grundsätzlich schon mal anerkannt, der Gläubiger kann/soll aber zunächst seine Sonderrechte/Sicherheiten in Anspruch nehmen. Wenn schon unbedingt festgestellt wäre, dann würde der Gläubiger doch seine Sicherheit verwerten können und dann noch die Quote auf die volle, vielleicht gar nicht mehr bestehende Forderung bekommen. Das soll nicht sein.
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#3

28.03.2012, 10:22

hm.. Sonderrechte nicht speziell... dass ist dieser blöde Passus in den Rechnungen der Mandantschaft (Fa.) bezüglich der Abtretung der Rechnungen an eine XYBank. Sie haben jedoch einen vertragliche Regelung, dass sie vorerst alle Forderungen selbst einziehen bevor dies in Kraft tritt.
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