Hallo Zusammen,
meine Kollegin und ich haben einen ziemlich kniffligen Fall "geerbt" (Kollege ist weggegangen und hat uns einen riesen Karton Altakten zurückgelassen).
Wir haben einen Gewerbesteuerschuldner, der mittlerweile im Insolvenzverfahren bzw. in der Wohlverhaltensphase ist. Nach Eröffnung des Verfahrens wurde vom Gewerbesteueramt eine Nachveranlagung zum Soll gestellt, also Fälligkeit 2012, jedoch Veranlagungszeitraum 2008.
Könnten wir diese Forderungen jetzt überhaupt noch nachträglich anmelden? Da ja eigentlich ab Eröffnung der Schulnder gar nicht mehr Geschäftsführer ist, oder irren wir uns da?
Bitte nicht lachen, sind beide noch recht neu auf dem Gebiet und das Insolvenzrecht ist ja leider ziemlich komplex...
Sonnige Grüße
Liliput
Forderungsanmeldungen Gewerbesteuer
- Liliput4876
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Liliput4876
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Forderungen können nur bis zum Ende des eigentlichen Insolvenzverfahren, nicht also in der Wohlverhaltensphase, angemeldet werden. Damit wäre Euer Problem schon gelöst.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
- Liliput4876
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für die Antwort Kanzleihund.