Stichtag bei Insolvenzverfahren

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Irina E.
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#1

20.03.2012, 17:16

Heeeeyyy,

hier mein Problem:

und zwar möchte ich wissen, ab wann ich in dem Insolvenzverfahren den Stichtag berechne??

Natürlich ist klar, dass dies der Tag ist an dem das Insolvenzverfahren eröffnet wird.. Allerdings haben wir ein Verfahren in dem das vorläufige Insolvenzverfahren mit Verfügungsverbot eröffnet wurde und dann danach erst das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Jetzt bin ich mir unsicher, ob nun der Stichtag der Tag der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahren ist oder ganz normal der Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens????????

Ich bitte um ganz viele Antworten ;)

Vielen DAnk schon einmal im Voraus
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Kanzleihund
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#2

20.03.2012, 19:03

Welchen Stichtag meinst Du denn, im Insolvenzrecht gibt es so viele Stichtage?!
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Irina E.
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#3

21.03.2012, 16:47

ja wenn ich die Forderungen in das Forderungskonto buche brauche ich ja den Stichtag bis wann ich die Zinsen berechnen darf. Und nun weiß ich nicht, ob dies der Tag der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens (mit Verfügungsverbot)!!!!!! ist oder erst dann wenn das richtige Insolvenzverfahren eröffnet wurde?????
Glögle
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#4

21.03.2012, 17:04

Mit der Forderungsanmeldung können Zinsen angemeldet werden bis zum Tag vor (endgültiger) Insolvenzeröffnung.
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