vorläufige Insolvenz - verlängerter Eigentumsvorbehalt

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Renosab
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#1

20.03.2012, 12:50

hallo ich kenne mich überhaupt nicht mit inso aus.. wir haben folgenden Fall

Kaufvertrag über Lieferung von Holz mit Eigentumsvorbehalt für den Verkäufer
Käufer A. kauft Holz und verkauft an 2 Kunden weiter

Nun ist Käufer A. insolvent, d.h. ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde durch Beschluss benannt

Nun hat der Verkäufer einen verlängerten Eigentumsvorbehalt und fragt, ob er den jetzt gegenüber den 2 Kunden geltend machen kann, d.h. die Forderung, die von den 2 Kunden noch nicht bezahlt ist, selbst bei diesen anzufordern.. oder läuft jetzt alles über den Insolvenzverwalter?

Hilfe ??
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Kanzleihund
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#2

20.03.2012, 14:26

wichtig ist, den verlängerten Eigentumsvorbehalt offen zu legen und es dem Verwalter zu untersagen, die Forderung einzuziehen
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#3

20.03.2012, 17:06

sollte ich nicht den Eigentumsvorbehalt nur den Kunden anzeigen ohne Verwalter? Nicht dass der dann wegen § 166 Inso Veto einlegt?
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#4

20.03.2012, 19:02

Nein Du musst die konkludente Einziehungsgenehmigung, die Dein Mandant dem Schuldner früher mal gegeben hat, widerrufen. Das solltest Du am Besten gegenüber dem vorläufigen Verwalter machen. Ich kenne zwar den Beschluss nicht, aber einziehen wirst Du jetzt wohl ohnehin nichts können.
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