Insolvenz eines Inkassobüros/Fälligkeit Vergütungsansprüche

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Jupp03/11

#1

11.03.2012, 12:01

Zwischen einem Inkassobüro und Auftraggeber (Gläubiger) ist vereinbart, dass die Gebühren des Inkassobüros erst von diesem berechnet werden, sofern:

a)
feststeht, dass die Forderung beim Schuldner in Zukunft uneinbringbar ist,

b)
das Auftragsverhältnis beendet wurde.

Falls nun über das Vermögen des Inkassobüros das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist dann der Insolvenzverwalter berechtigt, sämtliche in der Vergangenheit (z. B. von 1998 bis zum Tage der Eröffnung des Inso-Verfahrens) angefallenen Gebühren bei dem Auftraggeber aufgrund angenommener Stundung der Gebühren anzufordern?
Gekündigt wurde das Vertragsverhältnis vom Inso-Verwalter nicht; im Wege der Auslegung könnte nun die Geltendmachung der Gebühren als Kündigung ausgelegt werden.
Aufgrund welcher Vorschriften ergibt sich die Berechtigung der Geltendmachung der Gebühren des Inso-Verwalters?
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Kanzleihund
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#2

11.03.2012, 13:20

Berechtigung folgt aus Par. 80 InsO.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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