Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Insolvenzrecht. Wir haben einen Mandanten in einigen Fällen vertreten. Leider immer ohne Zahlung. Problem hierbei war allerdings, dass wir die Angelegenheiten nach Stundensätzen abgerechnet haben und die Rechnungen demnach auch so lauteten.
Jetzt haben wir Post vom Insolvenzverwalter bekommen mit der Aufforderung zur Forderungsanmeldung, da der gute Mann Insolvenz angemeldet hat.
Bei den Verfahren, wo wir gerichtlich tätig waren, ist es kein Problem, hier haben wir Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse.
Bei den anderen Verfahren: Ist es möglich, die jeweiligen Zeithonorarrechnungen als Forderung anzumelden? Die Rechnungen sind noch nicht verjährt.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle von Stundenhonorar
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Klar, warum sollte das nicht gehen? Wie jede andere Rechnung auch. Ihr habt ja sicher eine schriftliche Vereinbarung über das Stundenhonorar geschlossen, so dass ihr das belegen könntet.
Grüße - sansibar
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