Kostenfestsetzungsbeschluss

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Annushka86
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#1

06.03.2012, 11:29

Hallo, ich hätte mal wieder ne kurze Frage: und zwar geht es um einen Kostenfestsetzungsbeschluss und wir sind damit nicht einverstanden. Also mein Chef findet, dass die zu wenig festgesetz haben und deswegen hat er mir den Auftrag gegeben, dagegen was zu unternehmen.....aber WAS??? was kann man jetzt dagegen machen, und an wen dann schreiben?Bitte helft mir!! Danke in Voraus!
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ellimorelli
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#2

06.03.2012, 11:43

sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 ZPO innerhalb einer Notfirst von 2 Wochen ab Zustellung des KFB´s
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Annushka86
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#3

06.03.2012, 11:46

Vielen Dank!!! :thx
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misspinky1984
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#4

06.03.2012, 11:48

Aber auch nur, wenn der Beschwerdewert von mind. 200 € erreicht ist, § 567 Abs. 2 ZPO. Ansonsten bleibt Euch dann nämlich nur die Erinnerung (siehe § 11 RPflG)
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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