Wem steht nach dem Schlusstermin das NK-Guthaben zu?!
Verfasst: 01.03.2012, 19:05
Und schon wieder eine InsO-Frage von mir.
Wir haben für unsere Mandantin eine Insolvenzanmeldung gemacht: Bei der Mieterin wurde im April 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zu dieser Zeit bestanden Rückstände aus den NK-Abrechnungen 2007 und 2008. Die Forderung aus 2009 wurde noch nachangemeldet. Mit Schreiben vom 22.05.2010 hat der Treuhänder die Freigabe gem. § 109 InsO erklärt. Mit Beschluss vom 10.05.2011 wurde sodann das Insolvenzverfahren aufgehoben; die Schuldnerin befindet sich seither in der WVP.
Jetzt verhält es sich so, dass die Mieterin für 2010 ein NK-Guthaben erhalten hat, welches sie sich mit der Miete Januar 2012 verrechnet hat. Meines Erachtens steht dieses Guthaben aber dem Treuhänder bzw. der Insolvenzmasse zu, da es den Zeitraum 2010 betrifft und dort das Insolvenzverfahren noch lief. Gegebenenfalls müsste der Treuhänder hier eine Nachverteilung beantragen. Oder liege ich damit total daneben?!
Vielleicht noch kurz zum Hintergrund meiner Frage: Unsere Mandantin hat die Mieterin im Januar gekündigt, wegen rückständiger Miete Dezember und Januar und begehrt nunmehr die Räumungs- und Zahlungsklage. Wenn die Verrechnung des NK-Guthabens jedoch von ihr zu recht erfolgte, dann hat sie zwischenzeitlich die Kündigung durch Zahlung unwirksam werden lassen. Derzeit sind nämlich nur noch die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen offen.
Wir haben für unsere Mandantin eine Insolvenzanmeldung gemacht: Bei der Mieterin wurde im April 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zu dieser Zeit bestanden Rückstände aus den NK-Abrechnungen 2007 und 2008. Die Forderung aus 2009 wurde noch nachangemeldet. Mit Schreiben vom 22.05.2010 hat der Treuhänder die Freigabe gem. § 109 InsO erklärt. Mit Beschluss vom 10.05.2011 wurde sodann das Insolvenzverfahren aufgehoben; die Schuldnerin befindet sich seither in der WVP.
Jetzt verhält es sich so, dass die Mieterin für 2010 ein NK-Guthaben erhalten hat, welches sie sich mit der Miete Januar 2012 verrechnet hat. Meines Erachtens steht dieses Guthaben aber dem Treuhänder bzw. der Insolvenzmasse zu, da es den Zeitraum 2010 betrifft und dort das Insolvenzverfahren noch lief. Gegebenenfalls müsste der Treuhänder hier eine Nachverteilung beantragen. Oder liege ich damit total daneben?!
Vielleicht noch kurz zum Hintergrund meiner Frage: Unsere Mandantin hat die Mieterin im Januar gekündigt, wegen rückständiger Miete Dezember und Januar und begehrt nunmehr die Räumungs- und Zahlungsklage. Wenn die Verrechnung des NK-Guthabens jedoch von ihr zu recht erfolgte, dann hat sie zwischenzeitlich die Kündigung durch Zahlung unwirksam werden lassen. Derzeit sind nämlich nur noch die zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen offen.