Kautionsforderung des VM zur Insolvenztabelle anmelden?!

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misspinky1984
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#1

01.03.2012, 18:39

Liebe InsO-Profis, ich brauche Eure Hilfe! 88

Unsere Mandantin (Hausverwaltung) ist mit den Mietern am 03.03.2011 ein Mietverhältnis ab 04/2011 eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Mieterin bereits in der Insolvenz (InsO-Eröffnung am 04.02.2011). Der Treuhänder hat sodann (in dem vorherigen Mietverhältnis der Mieterin bei der Mandantin) am 25.02.2011 die Freigabe nach § 109 InsO erklärt. Gegen den weiteren Mieter (Ehemann) wurde sodann am 09.03.2011 das InsO-Verfahren eröffnet. Der Treuhänder des Ehemannes hat sodann am 05.04.2011 die Freigabe nach § 109 InsO erklärt.

Nun hat uns die Mandantin mit der klageweise Geltendmachung der bis dato nicht vollständig geleisteten Kaution beauftragt und nun stehe ich da und weiß nicht wirklich weiter :oops: Bei dem Ehemann tendiere ich dazu, dass ich die Kaution zur Insolvenztabelle (§ 38 InsO) anmelde, aber wie ist hier bei der Frau zu verfahren?!? :oops: Hier war ja schon vor Vertragsunterzeichnung das Insolvenzverfahren eröffnet und der Treuhänder hat nicht zu diesem Mietverhältnis die Freigabe nach § 109 InsO erklärt. Ist das dann bei ihr ne Masseforderung, so dass ich da an den Treuhänder rantreten muss?!? Aber wohl auch nicht; weil das hiesige Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Verfahrensöffnung ja noch gar nicht bestand ... :?

:hilfe
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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wifey
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#2

01.03.2012, 20:38

Bei der EF seid Ihr m. E. einfach nur Neugläubiger und habt gar nix mit dem IV zu tun -und könntet vollstrecken und tun und machen.

Wann war denn die Kaution fällig? Vor Eröffnung des IV über das Vermögen des Mannes? Dann würd ich das zur Tabelle anmelden.
Falls die Kaution erst nachher fällig war, ist das Verfahren für Euch m. E. auch uninteressant
Viele Grüße

ich
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Mietzemau
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#3

01.03.2012, 21:26

Mh..wir haben zwei solcher Akten im Büro, beide mit unterschiedlichem Wandel. Chef hat die allerdings allene bearbeitet, isch gugg da ma morgen rinn ne? Viellt find ich was hilfreiches. Ich hab von Inso nämlich auch keine Ahnung.
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misspinky1984
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#4

02.03.2012, 07:28

wifey, die Kaution war in drei Raten fällig. Die erste mit Beginn des MV, also 01.04.2011 - das habe ich gestern gar nicht beachtet :oops: Danke

Mietzemau, das wäre ganz lieb von Dir. :knutsch
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Kanzleihund
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#5

08.03.2012, 14:56

Ich würde die Leute einfach vor die Tür setzen; Insolvenzforderung hin oder her.

Wenn das Mietverhältnis nach Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurde, seid ihr tatsächlich Neugläubiger und habt mit dem Insolvenzverfahren nix zu tun. Ihr könnt die Kautionsforderung einklagen, aber die Vollstreckung sollte schwierig sein. Denn alles, was einen Wert hat, macht der Insolvenzverwalter zu Geld. Und an das Arbeitseinkommen dürft Ihr für die Dauer des Insolvenzverfahrens nicht ran. Ach und die Forderungen sind auch keine Masseverbindlichkeiten, da der Insolvenzverwalter von dem Abschluss des Mietvertrags im Zweifel nicht mal etwas wusste.

Wurde das Insolvenzverfahren vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen, sollte die Kautionsforderung tatsächlich Insolvenzforderung sein. Allerdings lese ich im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, dass der Vermieter das Mietverhältnis beenden kann, wenn der Schuldner seinen mietvertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Im Umkehrschluss müßte man meinen, dass der Vermieter damit den Schuldner auf Zahlung der Kaution in Anspruch nehmen kann. Zu den Vollstreckungsaussichten, siehe oben.
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#6

08.03.2012, 15:19

Danke Kanzleihund. Dann werden wir jetzt auf Zahlung der Kaution klagen und wenn dann die Mieter auf die titulierte Forderung nicht leisten, bekommen die Mieter die Kündigung wegen Pflichtverletzung. Besten Dank!
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