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Re: Aufhebung nach § 200 InsO

Verfasst: 25.09.2018, 08:53
von paralegal6
289 InsO hat bei mir nur einen Satz :kopfkratz

Re: Aufhebung nach § 200 InsO

Verfasst: 26.09.2018, 07:51
von Zewerg95
steht aber so bei Insolvenzbekanntmachungen drin :( ?

Re: Aufhebung nach § 200 InsO

Verfasst: 28.09.2018, 06:51
von paralegal6
) Gegen den Beschluß steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger, der im Schlußtermin die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat, die sofortige Beschwerde zu. Das Insolvenzverfahren wird erst nach Rechtskraft des Beschlusses aufgehoben. Der rechtskräftige Beschluß ist zusammen mit dem Beschluß über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens öffentlich bekanntzumachen.

Das ist die alte Version von vor 2014, das ist dann ja schon etwas länger aufgehoben

Heisst im Endeffekt auch nichts anderes als heute, Verfahren ist erledigt, Quote gab es nicht

Re: Aufhebung nach § 200 InsO

Verfasst: 28.09.2018, 08:45
von Zewerg95
Okay vielen lieben Dank :)