Hm.. können die beiden denn 3 Insolvenzverfahren anmelden, GS 1, GS 2 und GbR? Bzw. ist das üblich?sati hat geschrieben:Zunächst muss unterstellt werden, dass über das Vermögen der GbR kein eigenes Insolvenzverfahren anhängig ist. Falls doch, kannst Du nur im GbR-Verfahren anmelden, der dortige Verwalter meldet dann im Verfahren der Gesellschafter an.
Für mich als Gesellschafter, wenn ich eh ne Privatinso mache und für die GbR voll hafte, melde ich für die GbR auch die Inso an? Oder mach ich das nur, um die Privatinso zu vermeiden?
Also wenn die GbR UND die Gesellschafter insolvent gehen, melde ich nur bei der GbR-Inso an, wenn ein oder mehrere GbR-Gesellschafter in die Insolvenz gehen, dann bei den Gesellschaftern?