Insolvenz eines GbR-Gesellschafters, Forderungsanmeldung

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Tobyaner
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#11

23.02.2012, 09:11

sati hat geschrieben:Zunächst muss unterstellt werden, dass über das Vermögen der GbR kein eigenes Insolvenzverfahren anhängig ist. Falls doch, kannst Du nur im GbR-Verfahren anmelden, der dortige Verwalter meldet dann im Verfahren der Gesellschafter an.
Hm.. können die beiden denn 3 Insolvenzverfahren anmelden, GS 1, GS 2 und GbR? Bzw. ist das üblich?
Für mich als Gesellschafter, wenn ich eh ne Privatinso mache und für die GbR voll hafte, melde ich für die GbR auch die Inso an? Oder mach ich das nur, um die Privatinso zu vermeiden?

Also wenn die GbR UND die Gesellschafter insolvent gehen, melde ich nur bei der GbR-Inso an, wenn ein oder mehrere GbR-Gesellschafter in die Insolvenz gehen, dann bei den Gesellschaftern?
sati
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#12

23.02.2012, 09:56

Ja, theoretisch kann es (bei zwei Gesellschaftern) drei Insolvenzverfahren geben. Über das Vermögen einer GbR wird aber selten das Verfahren tatsächlich eröffnet, da die Gesellschafter ohnehin voll haften.

Ist das Verfahren der GbR eröffnet, können alle Gläubiger nur noch da anmelden. Der Verwalter der GbR nimmt dann die Gesellschafter in Haft. Das kann Sinn machen, wenn der Gesellschafter noch über Mittel verfügt. Er kann dann mit dem Insolvenzverwalter der GbR eine Einigung zur Rückführung der Forderung erzielen und muss sich nicht mit allen Gläubigern einzeln auseinandersetzen. Aber üblich ist es nicht. Das stimmt.

Solange ein GbR-Verfahren nicht eröffnet ist, kannst Du gegen jeden Gesellschafter vorgehen. Wenn ein Verfahren eröffnet ist, zur Tabelle anmelden - und zwar mit der vollen Summe, auch wenn ein anderer Gesellschafter Zahlungen leistet - oder wenn kein Verfahren eröffnet ist im Wege der Zwangsvollstreckung
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