Morgen kommt Mandant und will wissen was er tun kann:
Schuldner hat vorl. Insolvenz angemeldet im Dezember 11. Im November 11 wurde Zwangshypothek im Grundbuch eingetragen...
Die Eintragung liegt noch im Zeitrahmen der Rücknahme (3 Monate - richtig?) Stichwort: Rückäußerung.
Was passiert nun ?
Eintragung Zwangshypothek - vorläufige Insolvenz
nichts zur ZeitRenosab hat geschrieben:Morgen kommt Mandant und will wissen was er tun kann:
Schuldner hat vorl. Insolvenz angemeldet im Dezember 11. Im November 11 wurde Zwangshypothek im Grundbuch eingetragen...
Die Eintragung liegt noch im Zeitrahmen der Rücknahme (3 Monate - richtig?) Stichwort: Rückäußerung.
Was passiert nun ?
Was soll Rücknahme/Rückäußerung bedeuten? Wahrscheinlich ist damit Rückschlagsperre gemeint.
Der Sachverhalt gibt nicht viel hier. Verbraucherinsolvenz usw.?
Wer liest, ist im Vorteil. Es gibt keine Rückäußerungsansprüche und nein, der Eintrag muss z. Zt. nicht gelöscht werden.
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Wir haben für unseren Mandanten eine Zwangshypothek im Grundbuch eintragen lassen. Dann wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet und dem Schuldner restschuldbefreiung erteilt. Wie steht es jetzt um die Zwangshypothek. Muss ich da jetzt die Löschungsbewilligung die wir erhalten haben, unterzeichnen oder bleibt diese nach Restschuldbefreiung bestehen?
Brauche dringend Hilfe, da die Sache eilbedürftig ist
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