Hallo,
normalerweise habe ich nicht viel mit Insolvenzanfechtungen zu tun, daher meine Frage:
Kurz vor der Verjährung wurden wir vom Insolvenzverwalter aufgefordert, zwei Zahlungen zurückzubezahlen...nach einem Vergleich wurde ein Teil bezahlt. Was geschieht aber nun mit der restlichen Forderung? Unsere Forderungsanmeldung liegt 3 Jahre zurück. Muss ich den zurückbezahlten Betrag "neu anmelden", ist der Verwalter so schlau und macht das selbst?
Hilfe hilfe hilfe
Insolvenzanfechtung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Kanzleihund
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1716
- Registriert: 16.01.2012, 20:55
- Beruf: Rechtsanwältin
- Software: Phantasy (DATEV)
Bitte melde den restlichen Teil an, denn der Insolvenzverwalter darf es "von Amts wegen" nicht tun.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")