Insovlenzantrag - Zwangssicherungshypothek eingetragen

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strohblume
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#1

09.02.2012, 11:55

Hallo Ihr Lieben,

mach nun doch noch ein neues Thema draus und hoffe, einer von Euch Insolvenzfiten kann mir helfen :wink:

Schuldnerin hat Insolvenz angemeldet.
Schuldnerin hat ein Haus, welches ihr nur zur Hälfte gehört.
Hier haben wir eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.
Das hälftige Haus fließt ja in das Vermögen der Schuldnerin beim Insolvenzantrag mit ein. Sehe ich das so richtig?
Wird dann dieses auch mit bei der Quote berücksichtigt? Und wie wirkt sich das dann auf unsere eingetrage Hypothek aus?

Kann mir das noch mal jemand erklären :oops:
Liebe Grüße Strohblume
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Kanzleihund
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#2

09.02.2012, 12:11

Haus ist Insolvenzmasse und ihr könnt Euch bevorrechtigt aus der Hypothek befriedigen (§ 49 InsO). Voraussetzung ist, dass die Hypothek früher als drei Monate vor dem Insolvenzantrag eingetragen wurde.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
strohblume
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#3

09.02.2012, 12:30

Ja die Hypothek wurde früher als drei Monate eingetragen.

Muss ich dies dem Insolvenzverwalter mitteilen, dass eine Zwangssicherungshypothek besteht?

Aber es macht schon Sinn, trotzdem die Forderung anzumelden, oder?
Liebe Grüße Strohblume
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Kanzleihund
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#4

09.02.2012, 12:44

Naja bei Grundstücken ist das so eine Sache, Deine Hypothek musst Du trotz Inso-Verfahren durch Zwangsversteigerung verwerten. Oder aber der Insolvenzverwalter, dem Deine Hypothek schon aus dem Grundbuchauszug bekannt sein dürfte, bietet an, dass Grundstück zu verkaufen und dann den überwiegenden Teil an Dich und/oder die vorrangigen Grundpfandgläubiger auszukehren. Einfach mal anrufen und fragen, was er plant. Forderungsanmeldung ist nie verkehrt.
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Jupp03/11

#5

09.02.2012, 13:24

Kanzleihund hat geschrieben:Naja bei Grundstücken ist das so eine Sache, Deine Hypothek musst Du trotz Inso-Verfahren durch Zwangsversteigerung verwerten. Oder aber der Insolvenzverwalter, dem Deine Hypothek schon aus dem Grundbuchauszug bekannt sein dürfte, bietet an, dass Grundstück zu verkaufen und dann den überwiegenden Teil an Dich und/oder die vorrangigen Grundpfandgläubiger auszukehren. Einfach mal anrufen und fragen, was er plant. Forderungsanmeldung ist nie verkehrt.
Wie will der Inso-Verwalter denn das Haus verkaufen? Inso-Schuldner ist nur zur Hälfte Eigentümer. Ich gehe davon aus, dass der Verwalter den dem Schuldner gehörenden Grundbesitz, hier den 1/2-Anteil, freigeben wird. Bei dieser Annahme bin ich davon ausgegangen, dass erhebliche Belastungen bestehen, so dass eine Verwertung -wie auch immer- gar keinen Sinn ergeben würde.
strohblume
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#6

09.02.2012, 13:33

Ok - Danke

Dann werde ich auf alle Fälle der Mandantschaft raten, dass die Forderung zur Tabelle angemeldet wird.
Liebe Grüße Strohblume
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#7

09.02.2012, 13:39

Jupp03/11 hat geschrieben:Wie will der Inso-Verwalter denn das Haus verkaufen? Inso-Schuldner ist nur zur Hälfte Eigentümer. Ich gehe davon aus, dass der Verwalter den dem Schuldner gehörenden Grundbesitz, hier den 1/2-Anteil, freigeben wird. Bei dieser Annahme bin ich davon ausgegangen, dass erhebliche Belastungen bestehen, so dass eine Verwertung -wie auch immer- gar keinen Sinn ergeben würde.
Jupp das las' mal Sorge des Insolvenzverwalters sein :mrgreen: .

In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle sind die Miteigentümer entweder bereit, auch zu verkaufen, oder sie kaufen sich den weiteren Anteil dazu. Und bei einem freihändigen Verkauf hat die Insolvenzmasse selbst dann etwas davon, wenn das Haus bis zur Esse belastet ist. Die Grundpfandgläubiger zahlen der Insolvenzmasse nämlich meist eine Prämie, damit der Insolvenzverwalter mitwirkt und sie nicht in die Zwangsversteigerung müssen.
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#8

09.02.2012, 15:14

Muss doch noch mal fragen:

Muss der Schuldner bei Insolvenz seinen Anteil am Haus verkaufen? Im Grundbuch sind noch zwei Einträge vor uns von Banken drin.

Unser Mandant frag mich Löcher in den Bauch und ich weiß nicht so wirklich eine Antwort drauf :oops: Und Chef hat Urlaub :pfeif
Liebe Grüße Strohblume
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#9

09.02.2012, 15:45

Sämtliches Vermögen des Schuldners ist zu Geld zu machen. So gut es eben geht. Der Schuldner muss verkaufen, der Miteigentümer kann dazu nicht gezwungen werden. Dann kommt es aber vielleicht zur Teilungsversteigerung. Ich kann Dir wirklich nicht mehr sagen, denn das weiß nur der Verwalter.
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Jupp03/11

#10

09.02.2012, 16:35

Der Schuldner kann gar nicht verkaufen, solange Insobeschlag da ist. Und wenn der Inso-Verwalter freigegeben hat, muss der Schuldner nicht mehr verkaufen.
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