Vollstreckbare Ausfertigung Tabellenauszug Insolvenz
Verfasst: 02.12.2011, 13:08
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich habe hier einen Schuldner, der Insolvenzverfahren beantragt hat, aber wohl vergessen hat, Restschuldbefreiungsantrag zu stellen
Jetzt ist das InsoVerfahren abgeschlossen (Zahlung 0,87 €) - keine Wohlverhaltensperiode, da Antrag fehlt.
Ich natürlich sofort vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszugs beantragt und auch erhalten. Das Problem ist, dass nur die Hauptforderung sowie Zinsen bis zur Verfahrenseröffnung festgestellt wurden. Was ist denn jetzt mit den weiteren Zinsen?
Ein Titel liegt nicht vor, Forderung wurde so angemeldet und auch festgestellt.
Und kann ich die Kosten der Forderungsanmeldung § 788 ZPO festsetzen lassen?
ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich habe hier einen Schuldner, der Insolvenzverfahren beantragt hat, aber wohl vergessen hat, Restschuldbefreiungsantrag zu stellen
Jetzt ist das InsoVerfahren abgeschlossen (Zahlung 0,87 €) - keine Wohlverhaltensperiode, da Antrag fehlt.
Ich natürlich sofort vollstreckbare Ausfertigung des Tabellenauszugs beantragt und auch erhalten. Das Problem ist, dass nur die Hauptforderung sowie Zinsen bis zur Verfahrenseröffnung festgestellt wurden. Was ist denn jetzt mit den weiteren Zinsen?
Ein Titel liegt nicht vor, Forderung wurde so angemeldet und auch festgestellt.
Und kann ich die Kosten der Forderungsanmeldung § 788 ZPO festsetzen lassen?