Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#121

11.10.2011, 11:18

Das würde ich jetzt auch vermuten. Aber wie bekomme ich raus, was der Insolvenzverwalter da jetzt genau angemeldet hat zur Tabelle? Aus dem Tabellenauszug ergibt sich nichts. Mir ist nur die riesige Differenz aufgefallen.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#122

11.10.2011, 11:21

was steht genau bei angemeldet und festgestellt?
ich würde mal beim Inso anrufen oder schreiben, warum der Betrag nicht vollständig festgestellt wurde
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#123

11.10.2011, 11:28

Da steht € 8.000,-- Lohn/Gehaltsforderung festgestellt für den Ausfall € 8.000,--
Das war´s. Angemeldet waren aber über € 300.000,--.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#124

11.10.2011, 16:10

Puppa, vielleicht wirklich mal nachfragen...

Ich glaube, ich geh nach Hause unter meine Decke und komm nicht wieder vor!

1. Fall heute:
InsoEröffnung einer GmbH ewig her. Letztes Jahr nachträglich von Kollegen 2 Forderungen, beide aus dem Jahr 2005, nicht tituliert, nix gar nichts, angemeldet.
Heute kommt ein Schreiben, daß der Insoverwalter die eine Rechnung vollständig bestreitet. Kein Wort zu der zweiten oder warum.
Einer der Chefs, der mit den Insos rein gar nix zu tun hat) will von mir wissen, was wir jetzt machen... Die Akte verstehe ich so schon nicht, geschweige denn, daß ich einem Gericht nachvollziehba erklären könnte, daß die Forderung berechtigt ist.

2. Fall heute:
In dem Chaos, das seit meinem Urlaub auf meinem Schreibtisch herrscht, finde ich eine Akte, in der gestern die Frist für die Anmeldung abgelaufen ist! schXXX! Chef meint, kein Drama, aber nachträglich anmelden wegen der Höhe der Forderung.
Schwein gehabt! Ich also brav die Anmeldung fertig gemacht und was passiert?

Ich liste ordentlich nach Hauptforderung, Zinsen (von HF und titulierten Nebenforderungen und titulierten Kosten) auf, füge die Kosten für die Zwangsvollstreckung bei... und vergesse, daß es ja die eben verzinsten Nebenforderungen und Kosten im Titel gibt!

Und nun? Vergesse ich sie? Schicke ich noch ein 2. Schreiben hinterher mit Bitte um Entschuldigung für Versehen? Oder bekomme ich dann ein zweites Mal die Gebühr für die nachträgliche Prüfung?

Damit nicht genug, gibt es noch einen 3. Fall heute:
Eine weitere Akte taucht auf! Frist ist heute! Anmeldung schnell gemacht, ganz bewußt alles, was tituliert wurde, mit rein, alles schick zusammengesucht, hingefaxt, eingetütet und in die Post gegeben... und stelle hinterher fest, daß ich den Wohnort der Schuldnerin falsch angegeben habe!

Was mache ich denn heute nur?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
BabyBen

#125

11.10.2011, 16:15

2) Nein die Gebühr für nachträgliche Forderungsanmeldungen wird nur einmal pro Gläubiger erhoben. Ist die Anmeldefrist erst einmal versemmelt, tut Eile ganz und gar nicht mehr Not. Aber: Versemmelt man die Frist nur um wenige Tage, dann schnell. Denn manche Verwalter prüfen die Forderung dann noch und man spart die EUR 15,00.

3) Sollte kein Problem sein, Hauptsache Vorname und Name stimmen.
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#126

11.10.2011, 18:52

puppa2402 hat geschrieben:Da steht € 8.000,-- Lohn/Gehaltsforderung festgestellt für den Ausfall € 8.000,--
Das war´s. Angemeldet waren aber über € 300.000,--.
Frag beim IV nach, wie es zu der Differenz kommt .... dort muss man es Dir erklären können
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
puppa2402
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 810
Registriert: 30.04.2008, 12:14
Wohnort: Erkrath

#127

12.10.2011, 10:48

:thx Den werde ich jetzt mal anschreiben und um Aufklärung bitten.
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

Bild

Bild
Spargelranger
Forenfachkraft
Beiträge: 214
Registriert: 15.04.2010, 20:55
Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung
Software: Andere

#128

15.10.2011, 23:43

@puppa:

Da bräuchte man mehr Input ;) Du schreibst Lohnforderung aus Geschäftsführergehalt für den Zeitraum kurz vor InsO bis zum endgültigen Ausscheiden. Als Insolvenzforderungen können grundsätzlich nur Forderungen aus dem Zeitraum vor Eröffnung angemeldet werden.

Nun wäre interessant, wann das Verfahren eröffnet wurde und ob und wann der Insoverwalter die Kündigung ausgesprochen hat. Hat der Verwalter nach Eröffnung keine Arbeitsleistung mehr in Anspruch genommen (Freistellung) und umgehend die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausgesprochen, so springt die Bundesagentur für diesen Zeitraum ein und zahlt ALG an den AN (und entsprechende SV Beiträge). Im Rahmen der Differenzlohnberechnung ist dann die Differenz zwischen eigentlichem Gehalt und gezahltem ALG eine Masseverbindlichkeit, die aus der Masse getragen wird (sofern sie dazu ausreicht). Hat der Verwalter die Arbeitsleistung nach Eröffnung weiter in Anspruch genommen, ist der Lohn eine Masseverbindlichkeit und muss entsprechend aus der Masse getragen werden.

Wenn es sich um einen Geschäftsführer handelt, ist auch interessant, ob der Verwalter Haftungsansprüche gegen diesen geltend macht? Wenn geschäftsführender Gesellschafter ... Stammeinlage gezahlt? Das sind Gegenansprüche die bestehen könnten. Wenn 300.000 angemeldet waren und 8000 für den Ausfall festgestellt sind (d. h. der Gläubiger kann sich noch aus einer Sicherheit abgesondert befriedigen), was ist mit dem Rest? Bestritten oder vollumfänglich festgestellt?

Die Essenz des Ganzen ... rufe noch einmal beim Verwalter an ;)
aculita
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 869
Registriert: 01.10.2009, 10:28
Software: Andere
Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts

#129

01.11.2011, 13:08

Hallo!

Ich habe jetzt binnen kurzer Zeit von 2 Insoverwaltern das Schreiben über die Eröffnung mit dem beigefügten Beschluß erhalten, die am Tag vor Ablauf der Anmeldefrist bzw 5 Tage später datiert waren.

Klar bin ich als Gläubiger verpflichtet, meine Schäfchen regelmäßig bei "Insolvenzbekanntmachungen" zu prüfen. Aber dennoch finde ich es heftig, von den Verwaltern so spät erst informiert zu werden, daß ich keine Chance habe (auch das vorher datierte war wegen des Postlaufs logischerweise erst später bei uns), rechtzeitig anzumelden.

Habe ich keine Möglichkeit, um die 15 € herumzukommen?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen

In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen

Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
BabyBen

#130

01.11.2011, 15:00

Aculita wir tun unser Bestes, aber manchmal kommen die Schuldner nicht mit den Adressen ihrer Gläubiger 'rum, so dass wir gar nicht wissen, wen wir anschreiben sollen. Oder manche Gerichte hängen manchmal auch mit der Zustellung der Eröffnungsbeschlüsse an die Insolvenzverwalter.

Ich würde dem Insolvenzgericht den Sachverhalt mitteilen, die können die Kosten eventuell niederschlagen.
Antworten