Scheint so *lach*
Hart is gar kein Ausdruck...
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
Das Leben eines modernen Leichenfledderers, wie ein Bekannter von mir die Insolvenzverwalter immer nennt, ist eben eines der Härtesten. Besonders wenn ... Ach das lasse ich mal, weil ich sonst heute nicht mehr mit meinem ganzen Berichtswahnsinn durchkomme.
- sunny84
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Ich hab mal wieder ein Problem beim Anmelden einer Forderung und hoffe, mir kann hier einer von euch helfen.
Rechnung des Mdt. ist aus 2008, er hat Werklohn abgerechnet ohne USt. mit Verweis auf § 13b USt.
Mir liegt auch eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen vor, allerdings gilt die erst ab 2009.
Bei der Forderungsanmeldung hab ich jetzt die Möglichkeit anzukreuzen, dass eine Freistellungsbescheinigung vorliegt, in dem Fall soll eine aktuelle Freistellungsbescheinigung beigefügt werden.
Mich verwirrt jetzt das Wörtchen aktuell. Ich hätte eigentlich gedacht, dass die Freistellungsbescheinigung für den Zeitraum der Rechnungstellung gelten muss (was in meinem Fall aber ja leider nicht so ist), aber aktuell könnte ja auch bedeuten, dass sie jetzt, also zum Zeitpunkt der Forderungsanmeldung gültig sein muss (das wäre bei mir ja der Fall).
Was ist denn jetzt richtig? Ich will halt vermeiden, dass der Inso-Verwalter die Forderung bestreitet und weiß nicht, was ich da jetzt machen muss. Hoffe, mir kann da einer von euch helfen.
Rechnung des Mdt. ist aus 2008, er hat Werklohn abgerechnet ohne USt. mit Verweis auf § 13b USt.
Mir liegt auch eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen vor, allerdings gilt die erst ab 2009.
Bei der Forderungsanmeldung hab ich jetzt die Möglichkeit anzukreuzen, dass eine Freistellungsbescheinigung vorliegt, in dem Fall soll eine aktuelle Freistellungsbescheinigung beigefügt werden.
Mich verwirrt jetzt das Wörtchen aktuell. Ich hätte eigentlich gedacht, dass die Freistellungsbescheinigung für den Zeitraum der Rechnungstellung gelten muss (was in meinem Fall aber ja leider nicht so ist), aber aktuell könnte ja auch bedeuten, dass sie jetzt, also zum Zeitpunkt der Forderungsanmeldung gültig sein muss (das wäre bei mir ja der Fall).
Was ist denn jetzt richtig? Ich will halt vermeiden, dass der Inso-Verwalter die Forderung bestreitet und weiß nicht, was ich da jetzt machen muss. Hoffe, mir kann da einer von euch helfen.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
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Kann mir nicht vielleicht doch einer weiterhelfen?
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Ich muss hier auch mal eine Frage stellen. Ich habe eigentlich so gut wie garnichts mit Inso zu tun. Jetzt haben wir für einen Mdt. eine Forderung angemeldet. Problem ist dabei, dass es um Arbeitseinkommen aus GF-Tätigkeit geht. Angemeldet waren Bruttoeinkommen für den Zeitpunkt ab Ausfall der Zahlungen kurz vor Inso bis zum endgültigen ausscheiden dieses Jahr, insgesamt über € 200.000,--. Dazu kamen Weihnachtsgeld für zwei Jahre und Tantiemen. Insgesamt belief sich die Forderung auf über € 300.000,--.
Zwischenzeitlich hat der Mandant einen neuen Job. Jetzt kommt der Tabellenauszug, aus dem sich ergibt, dass ein Betrag in HÖhe von € 8.000,-- festgestellt ist für den Ausfall. Was bedeutet das jetzt für mich? Wie gesagt, ich habe da garkeine Ahnung von und wir machen sowas auch eigentlich nicht in unserer Kanzlei. Wo sind die restlichen Forderungen hin? Ich weiß hier wirklich nicht weiter...
Zwischenzeitlich hat der Mandant einen neuen Job. Jetzt kommt der Tabellenauszug, aus dem sich ergibt, dass ein Betrag in HÖhe von € 8.000,-- festgestellt ist für den Ausfall. Was bedeutet das jetzt für mich? Wie gesagt, ich habe da garkeine Ahnung von und wir machen sowas auch eigentlich nicht in unserer Kanzlei. Wo sind die restlichen Forderungen hin? Ich weiß hier wirklich nicht weiter...
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- ...ist hier unabkömmlich !
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ich hab auch nicht so recht Ahnung, aber wenn er Arbeitslosengeld bekommen hat, ist die Forderung in Bezug auf den BEtrag denke ich auf das Arbeitsamt übergegangen