Aufhebung gem. § 200 InsO

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Moli
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#1

11.09.2009, 16:16

Hallo zusammen,

ich habe leider nichts dazu gefunden. vielleicht kann mir jemand kurz mitteilen:

Ein Insolvenzverfahren - nicht Verbraucherinsolvenz - ist nach Vollzug der Schlussverteilung nach § 200 InsO aufgehoben. Was heißt das bei einer GmbH & Co. KG, dass sie im Handelsregister gelöscht wird?
LG Moli
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#2

13.01.2010, 13:55

Die GmbH & Co. KG wird in diesem Fall bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens im HR gelöscht. Die Eintragung geschieht von Amts wegen.
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#3

13.01.2010, 14:06

Danke Kaltforelle.
LG Moli
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#4

24.02.2012, 12:31

*altenFredausbuddel*

Ich hab sonst nichts mit Inso-Verfahren zutun, deswegen hab ich nun fast dieselbe Frage:

Haben eben einen Beschluss bekommen, dass gem. § 200 InsO das Verfahren aufgehoben wird. Was bedeutet das nun für mich? Kann ich mir den Titel an die Wand nageln oder kann ich vollstrecken oder wie :?: :?: :?: Es geht um Privatinsolvenz wenn das wichtig ist.
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#5

25.02.2012, 12:09

LuzZi das hängt erstens davon ab, ob Restschuldbefreiung erteilt wurde und wegen § 302 InsO ob es eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung ist.
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#6

25.02.2012, 13:07

Müsste ich Montag mal nachschauen, ob Restschuldbefreiung ertelt wurde. Eine Forderung aus unerlaubter Handlung ist unsere nicht.
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#7

25.02.2012, 13:42

Dann sehen wir uns Montag :wink2
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#8

25.02.2012, 13:43

Ups ich habe wohl gerade Mist erzählt, Restschuldbefreiung wird in der Regel zu diesem Zeitpunkt nur angekündigt. Aber mal schauen, ob dies geschehen ist, solltest Du.
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#9

27.02.2012, 11:01

So, hab mir die Akte nochmals durchgeguckt:

- 19.11.10 Inso-Verfahren eröffnet
- Schlussverteilung Januar 2012
- Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt

Also, 6 Jahre warten und dann an die Wand nageln, korrekt? :-|
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#10

29.02.2012, 08:52

:schieb
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