Hallo zusammen,
ich habe leider nichts dazu gefunden. vielleicht kann mir jemand kurz mitteilen:
Ein Insolvenzverfahren - nicht Verbraucherinsolvenz - ist nach Vollzug der Schlussverteilung nach § 200 InsO aufgehoben. Was heißt das bei einer GmbH & Co. KG, dass sie im Handelsregister gelöscht wird?
Aufhebung gem. § 200 InsO
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Die GmbH & Co. KG wird in diesem Fall bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens im HR gelöscht. Die Eintragung geschieht von Amts wegen.
- LuzZi
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*altenFredausbuddel*
Ich hab sonst nichts mit Inso-Verfahren zutun, deswegen hab ich nun fast dieselbe Frage:
Haben eben einen Beschluss bekommen, dass gem. § 200 InsO das Verfahren aufgehoben wird. Was bedeutet das nun für mich? Kann ich mir den Titel an die Wand nageln oder kann ich vollstrecken oder wie Es geht um Privatinsolvenz wenn das wichtig ist.
Ich hab sonst nichts mit Inso-Verfahren zutun, deswegen hab ich nun fast dieselbe Frage:
Haben eben einen Beschluss bekommen, dass gem. § 200 InsO das Verfahren aufgehoben wird. Was bedeutet das nun für mich? Kann ich mir den Titel an die Wand nageln oder kann ich vollstrecken oder wie Es geht um Privatinsolvenz wenn das wichtig ist.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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LuzZi das hängt erstens davon ab, ob Restschuldbefreiung erteilt wurde und wegen § 302 InsO ob es eine Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung ist.
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- LuzZi
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Müsste ich Montag mal nachschauen, ob Restschuldbefreiung ertelt wurde. Eine Forderung aus unerlaubter Handlung ist unsere nicht.
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Dann sehen wir uns Montag
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Ups ich habe wohl gerade Mist erzählt, Restschuldbefreiung wird in der Regel zu diesem Zeitpunkt nur angekündigt. Aber mal schauen, ob dies geschehen ist, solltest Du.
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So, hab mir die Akte nochmals durchgeguckt:
- 19.11.10 Inso-Verfahren eröffnet
- Schlussverteilung Januar 2012
- Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt
Also, 6 Jahre warten und dann an die Wand nageln, korrekt?
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