StR Insolvenzverschleppung

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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paralegal6
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#1

11.05.2026, 08:34

hi, ist jemand von euch mal mit einer Anzeige wegen Insolvenzverschleppung erfolgreich gewesen? HIntergrund, wir vertreten verschiedene AN, es wurde sich verglichen aber es wird nichts gezahlt mit der Begründung hat nix und Inventar pp gibts nicht (mehr). von vielen anderen habe ich aber gehört, dass diese Anzeigen meist eingestellt werden? :motz SanInsFoG pp nützt mir folglich nichts, da es bei einer Insolvenz keine Quote gäbe. Der Laden ist auch seit Januar geschlossen. Greift bei sowas Eingehungsbetrug?
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legalspecialist
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#2

13.05.2026, 11:02

Nein, derartige Verfahren - wenn eine Anzeige gestellt wird - verlaufen meistens immer in die Eröffnung etc...

Wenn die Merkmale des Betruges vorliegen, dann prüft mal eine Anzeige
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die Antworten nicht mit KI generiert.

Gruß
Oli


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#3

13.05.2026, 15:33

Ich denke, man müsste hier zunächst klären, wann der Vergleich geschlossen worden ist und wann der Betrieb geschlossen worden ist bzw. das für den Betrieb notwendige Inventar verkauft worden ist. Das Problem bei solchen Strafanzeigen ist immer, dass der Anzeigeerstatter i. d. R. keine ausreichenden Kenntnisse über die Vermögensverhältnisse hat. Er kennt die Geschäftsbücher nicht. Ich habe hier einige Fälle, wo wir die Geschäftsführer vertreten und es ist meiner Erfahrung nach auch branchenabhängig, ob da ein Geschäftsführer sehenden Auges über mehrere Monate in die Insolvenz läuft oder ob da ein großer Auftrag wegbricht/der Hauptkunde pleite geht und aufgrund eines knapp gestrickten Finanzpolsters des Unternehmens und mangels Rangrücktrittserklärungen oder weiterer Einlagen von Gesellschaftern binnen kurzer Zeit alles zusammenbricht. Da kann es dann manchmal wirklich schon knapp werden mit der 3-Wochen-Frist, zumal einige Geschäftsführer nicht wissen, ab wann die Hütte so brennt, dass man einen Insolvenzantrag stellen muss. Ich habe hier auch Fälle, wo Sanierungsberater eingeschaltet wurden und die der Geschäftsführung Gutachten, Fortführungsprognosen und Liquiditätspläne vorgelegt haben, wonach in den nächsten Monaten alles OK ist, dass dann aber doch nicht hingehauen hat, weil die Annahmen dann doch nicht mit der Realität übereinstimmten. Es kommt also immer auf den Einzelfall an, ob man mit der Strafanzeige durchkommt.
Man könnte zunächst mal eine Anfrage beim Gewerbeamt stellen, ob und wann das Gewerbe abgemeldet worden ist und abklären, wann das Inventar verkauft wurde. Gibt es eine Vermögensauskunft des Geschäftsführers? Da könnte man über einen Zusatzfragenkatalog etwas Licht ins Dunkel bringen, bevor man die Strafanzeige auf den Weg bringt.
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paralegal6
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#4

13.05.2026, 19:07

Unser Mandant hat keine Rechtschutz, vollstrecken für VAK ist daher schwierig. Es ist aber ein Restaurant und von außen einsehbar und leer laut Mandant. Es ging um Vergleich aus April, Schließung des Betriebes wohl im Januar. Alternativ GF Haftung, aber das hiesse auch neu klagen und investieren. GF hat einfach verdaddelt den Pachtvertrag zu verlängern bzw Verpächter wollte ihn nicht mehr und dann isser quasi abgehauen ohne AN zu bezahlen bzw. er konnte nicht alle kündigen zu Februar
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legalspecialist
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#5

14.05.2026, 16:51

Na ganz toll ... :-/
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Gruß
Oli


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#6

15.05.2026, 08:30

Der Mandant könnte ja evtl. auch ohne anwaltliche Hilfe eine Strafanzeige auf den Weg bringen, wenn es ihm nur ums Prinzip geht und er nicht die Hoffnung damit verbindet, dass er Geld bekommt oder es irgendwann tatsächlich zu einer Verurteilung kommt.
Ehrlicherweise muss man sagen, dass in der Situation davon auszugehen, dass nicht nur die Mitarbeiter und der Verpächter noch Geld bekommen, sondern auch diverse Lieferanten, das Finanzamt, Sozialversicherungsträger etc.
Gastro- und Baubranche gehören leider zu denen, wo so eine schnelle Firmenbestattung (insbesondere bei Quereinsteigern) immer noch relativ häufig vorkommt. Die drehen den Schlüssel um und die Arbeitnehmer und die anderen Gläubiger gucken in die Röhre.
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