Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

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Lunashine
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#81

08.09.2010, 15:41

Ja, aber wenn wir schreiben, dass wir es doppelt brauchen, dann meinen wir auch "doppelt". Wenn Ihr es aber vorab per Fax doppelt und dann per Post doppelt schickt, ergibt dies vierfach... Richtig?

Und ich meine, wenn ich mir nicht sicher bin, dann ruft doch einfach mal VORHER beim InsVerw an und fragt. Ich glaube nciht, dass es irgendeinen gibt, der die Frage nicht beantwortet...
Eve80
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#82

08.09.2010, 15:42

Aber du schickst doch Schriftsätze zur Fristwahrung ans Gericht auch nicht mit sämtlichen beglaubigten Kopien, einfachen Kopien, Anlagen fürs Original und Anlagen für die beglaubigten Kopien, sondern nur den Original-Schriftsatz ohne Anlagen, oder?

Gleiches Prinzip ;-)
Gina

#83

08.09.2010, 15:53

Selbst wenn die Anmeldung auf den letzten Pfiff (also am Tag der Anmeldefrist) vorab per Fax eingeht, reicht erstmal das Anmeldeformular. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Sobald das Fax eingeht, seid ihr erstmal "in der Tabelle". Die Unterlagen gehen dann eben ein oder zwei Tage später ein und können dann immer noch geprüft werden. Die Unterlagen müssen ja nicht am selben Tag zum Gericht, dafür gibt´s dann noch einen Termin zur "Niederlegung". Und alles, was bis dahin angemeldet und belegt ist, ist in Ordnung.

Nur keine Panik, weil da ´ne Frist drin steht im Beschluss.
BabyBen

#84

08.09.2010, 15:55

Lunashine hat geschrieben:glaube nciht, dass es irgendeinen gibt, der die Frage nicht beantwortet...
Also Lunashine Deine Kanzlei und meine Kanzlei (teilweise) beantwortet auch noch die kleinste Frage. Aber bei den Verwalterfabriken wäre ich mir da nicht so sicher.
aculita
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#85

08.09.2010, 15:56

:lol:

@lunashine: Wie, anrufen? Was ist das denn?
Außerdem:
Wenn Ihr es aber vorab per Fax doppelt und dann per Post doppelt schickt, ergibt dies vierfach... Richtig?
Was zu beweisen wäre... Ich sage nur "iudex non calculat" *pfeif*

Eve, komm jetzt nicht mit Logik - das ist bei Juristen doch Verschwendung. :wink:
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Lunashine
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#86

08.09.2010, 15:59

@ BabyBen.

Aber selbst dort wird man doch sicher eine kleine Frage beantworten... naja, vllt sehe ich das auch nur so, dass ein wenig Nähe schon erhalten bleiben sollte.
Eve80
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#87

08.09.2010, 16:08

Sorry, ich vergaß :mrgreen:
BabyBen

#88

08.09.2010, 16:14

@ Eve:

Ich habe in dem Insolvenzverfahren vond er Qu***e GmbH eine Forderung angemeldet. Der Tabellenauszug kam heute nach einem Jahr. Bestreitensgründe sind nicht angegeben. Also ich überlege mir, ob ich jetzt sofort eine Feststellungsklage erhebe. (*hat jetzt hier hoffentlich keiner gehört, ist nämlich net nett*).

Also ab einer gewissen Größe, kannst Du das Ganze vergessen. Ich hoffe, ich bin jetzt nicht in ein Fettnäpfchen getreten.
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Lunashine
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#89

08.09.2010, 16:29

@ BabyBen:

:dafuer

Aber ob das so gut ist, dass man ab einer bestimmten Größe keine Nähe mehr hat. Ich mein, ich habe schon so manchens "aus Versehen" von Leuten erfahren, was mir was genutzt hat. Wenn ich diese Gespräche nicht führen würde,... ich weiß nicht
Gina

#90

08.09.2010, 22:00

BabyBen hat geschrieben:@ Eve:

Ich habe in dem Insolvenzverfahren vond er Qu***e GmbH eine Forderung angemeldet. Der Tabellenauszug kam heute nach einem Jahr. Bestreitensgründe sind nicht angegeben. Also ich überlege mir, ob ich jetzt sofort eine Feststellungsklage erhebe. (*hat jetzt hier hoffentlich keiner gehört, ist nämlich net nett*).

Also ab einer gewissen Größe, kannst Du das Ganze vergessen. Ich hoffe, ich bin jetzt nicht in ein Fettnäpfchen getreten.

Mach ma´, wenn sich dat lohnt. Aber damit rechnen die Groß-Abwickler sicher: Klagt eh keiner, wozu Gründe angeben. :|
Zuletzt geändert von Gina am 09.09.2010, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.
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