Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
BabyBen

#61

06.08.2010, 18:12

Pepsi am Freundlichsten sind die Gläubiger, die ihre Forderungen über das Gläubigerinformationssystem (GIS) im Internet anmelden. Da werden die Daten dann automatisch übernommen und niemand muss mehr irgendetwas abtippeln.
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Pepsi
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#62

06.08.2010, 21:20

sofern vorhanden... nutze ich es selbstverständlich auch, ist ja für mich auch einfacher
bisher hatte ich es allerdings nur einmal
aculita
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#63

09.08.2010, 12:38

Gina hat geschrieben:Wenn schon das schicke Formblatt nicht verwendet wird, nützt es auch wenig, wenn dann im Anschreiben nochmal alles einzeln aufgezählt wird (Zinsen auf HF, Zinsen auf Kosten, Kosten vorgerichtlich, Kosten Mahnverfahren, Kosten ZV etc.). Der Verwalter hat in seinem Programm für die Anmeldung genau ein Feld für Hauptforderung, eines für Zinsen und eines für die Kosten. Einfach addieren und jeweils einen Betrag draus machen, das wäre auch schick. :D

Addieren muss ich dann später nur noch das, was sich aus den Anlagen ergibt.
Verstehe ich das richtig, daß ich bei 5 Hauptforderungen diese zwar einzeln auflisten soll, am Ende aber einen Gesamtbetrag bringen soll? Genauso bei den Zinsen zu den 5 Forderungen und den Kosten?

Kosten alle auflisten oder reicht da nicht auch Gesamtbetrag und Anlagen (siehe BabyBen weiter oben)?

Und dann noch mal einen "Gesamtgesamtbetrag" aus allen Hauptforderungen und Zinsen und Kosten?

Wollt ihr nun auch alle einzelnen Zinsbeträge belegt haben? (Zinsrechnerausdrucke oder sowas in der Art)
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Gina

#64

09.08.2010, 13:22

Es kommt darauf an.... :?

Wenn die Hauptforderungen alle gleichartig sind (Forderungen aus Lieferung und Leistung) reicht die Angabe einer einzigen -Gesamtsumme, dann die dazugehörige Kostensumme und Zinssumme. Die Einzelheiten ergeben sich dann (hoffentlich) aus den Anlagen.

Wenn die Hauptforderungen verschiedenartig sind (Beispiel):

1.
Forderung(en) aus Lieferung und Leistung: 3.000,00 €
Kosten für diese Forderungen (verzinsliche + unverzinsliche): 250,00 €
Zinsen auf HF und Kosten: 15,00 €

2.
Forderung(en) aus Stromlieferung aus vors. beganger unerlaubter Handlung: 2.000,00 €
Kosten für diese Forderungen (verzinsliche + unverzinsliche): 150,00 €
Zinsen auf HF und Kosten: 12,50 €


So können wir das ins Programm "reinwerfen".

Sinnlos ist es, Zinsen auf die HF und Zinsen auf die Kosten gesondert auszuweisen, das müssen wir dann eh zusammenaddieren. Oder verzinsliche Kosten und unverzinsliche Kosten brauchen auch nicht getrennt aufgeführt, werden: Wir müssen´s eh addieren. Deshalb sind die Anmeldeformulare eigentlich so schön übersichtlich vorgegeben. Und man kann ja auch getrost die Zahlen aus dem eigenen Forderungskonto übernehmen: Da musst du dann halt nur selbst zusammenaddieren, welche Gesamtzinsen sich ergeben und welche Summe sämtliche Kosten haben.

Wenn das Anmeldeformular nicht ausreicht, dann eben ohne Formular aber doch zumindest geordnet, wie im Anmeldeformular.
aculita
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#65

09.08.2010, 15:53

Es kommt darauf an.... :?
Mensch, Gina, typische Juristenantwort! Um BabyBen zu zitieren: "Da wird man noch ganz dumm im Kopf..."

Also, wenn ich 5 Forderungen aus Lieferung und Leistung habe, auch nur einen Gesamtbetrag?
Hm, finde ich persönlich aber nicht gerade übersichtlich...

Und die Zinsberechnungen schicke ich dann künftig nicht mehr alle extra mit.

(sorry, es ist Montag, kurz vor Feierabend) :oops:
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#66

09.08.2010, 20:27

Also Zinsberechnungen einzeln find ich schon hilfreich, um den Gesamtbetrag nachvollziehen zu können... Nicht selten schleicht sich ein Tippfehler ein und die ganze Zinsberechnung ist fürn ... ;-)

Sonst kann ich nur zustimmen: 3 Positionen und alles ist gut :-)
Gina

#67

09.08.2010, 20:52

aculita hat geschrieben: Also, wenn ich 5 Forderungen aus Lieferung und Leistung habe, auch nur einen Gesamtbetrag?
Hm, finde ich persönlich aber nicht gerade übersichtlich...
Wieso nicht, kann dir doch egal sein. Wenn du die Rechnungen titulieren lassen würdest, machste doch auch nicht 5 Mahnbescheide, sondern rechnest zusammen.
aculita hat geschrieben:Und die Zinsberechnungen schicke ich dann künftig nicht mehr alle extra mit.
i

Doch die mag ich gern sehen, weil ich dann gleich sehen kann, ob ich noch die Verjährungseinrede erheben muss bezüglich verjährter Zinsen, wenn die Titel schon etwas älter sind und keine ZV-Maßnahmen zwischendurch durchgeführt wurden. Aber in der Anmeldung selbst (Formular oder Anschreiben) reicht ein einziger Betrag für alle Zinsen.
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#68

10.08.2010, 11:51

Na gut, dann auf eure Verantwortung!

Die InsoVerwalter bekommen künftig von mir:
1 Gesamtbetrag Forderung
1 Gesamtbetrag Kosten und
1 Gesamtbetrag Zinsen

Tabelle für Anlagen, aus der sich Daten und Beträge einzelner Kosten und Zinsen ergeben

und als Anlagen:
alle Zinsberechnungen und alle Kostenrechnungen chronologisch sortiert
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#70

11.08.2010, 14:49

2. Es ist die Kopie einer Aktenausfertigung eines PfÜB-Antrags beigefügt. Ob der jemals zum Gericht gegangen ist und ob jemals die im FoKo auch ausgewiesenen Gerichtskosten bezahlt wurden, ist nicht ersichtlich (Zustellungsnachweis für den PfÜB vom GVZ gibt´s auch nicht, so dass ich nicht mal mit Augen- und Hühneraugenzudrücken vom Erlass ausgehen kann).
*ggggrrrrrrrrr*

Wie soll ich denn einen NAchweis für die gezahlten Gerichtskosten beifügen, wenn ich das bar bei Gericht eingezahlt habe und als Quittung einen Schriebs kriege, auf dem steht, daß dies "nicht als Zahlungsbeleg in einer bestimmten Rechtssache" dient?

Ich habe doch nur den Zustellungsnachweis vom GVZ...
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