Ich hänge mich mal hier an BabyBens Bittgesuch an, nachdem ich grade wieder eine Anmeldung zum Fußnägelkräuseln auf dem Tisch habe. Es wurde zwar freundlicherweise unser Anmeldeformular verwendet, aber:
1. In den ausgewiesenen Kosten vor Eröffnung sind enthalten verzinsliche (also festgesetzte) Kosten des Verfahrens, unverzinsliche (also Vollstreckungs-)Kosten und - oh großer Zauber - die Zinsen auf die festgesetzten Kosten. Warum stehen die um Gottes Willen nicht bei den Zinsen bis einen Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Ich hab sie dann mal (netter Weise) zu den tatsächlichen Zinsen dazu addiert - hätte sie aber auch bestreiten können, weil sie eben keine Kosten sind.
2. Es ist die Kopie einer Aktenausfertigung eines PfÜB-Antrags beigefügt. Ob der jemals zum Gericht gegangen ist und ob jemals die im FoKo auch ausgewiesenen Gerichtskosten bezahlt wurden, ist nicht ersichtlich (Zustellungsnachweis für den PfÜB vom GVZ gibt´s auch nicht, so dass ich nicht mal mit Augen- und Hühneraugenzudrücken vom Erlass ausgehen kann).
3. Es wurden im Abstand von nur knapp vier Wochen Vollstreckungsaufträge erteilt - der zweite wegen Umzugs des Schuldners. Ich kann wohl kaum beide Gebühren anerkennen. Im Übrigen ist der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt: In dem einen Auftrag ist auch keine Umsatzsteuer drin, in dem anderen schon.
Bitte macht euch die Mühe und kontrolliert die Unterlagen auf Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit. Ich bin wirklich sehr nett und tue was ich kann. Manchmal rufe ich auch an und ernte böse Worte, bis ich sage: Ich kann es auch bestreiten, wenn ich die Unterlagen nicht richtig kriege. Aber macht´s euch und uns doch net so schwer (büdde, büdde).
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
Nein, bedauerlicherweise keine Zahlungseingänge im unübersichtlichen Forderungskonto gefunden und leider sind wir auch nur Treuhänder.BabyBen hat geschrieben:Liebe Gina, zur Strafe schreit dies nach Insolvenzanfechtung .
Als "nur" Treuhänder zu sein, schließt die Insolvenzanfechtung wohl nicht aus.
Neulich hat mir ein Verwalterkollege mal eben ein Forderungskonto geschickt. Die Retourkutsche, d.h. Insolvenzanfechtung, kam umgehend. Warum tun die Kollegen so etwas. Sie müßten doch wissen, was Insolvenzanfechtung ist.
Neulich hat mir ein Verwalterkollege mal eben ein Forderungskonto geschickt. Die Retourkutsche, d.h. Insolvenzanfechtung, kam umgehend. Warum tun die Kollegen so etwas. Sie müßten doch wissen, was Insolvenzanfechtung ist.
Das müssen wir wohl woanders diskutieren.BabyBen hat geschrieben:Als "nur" Treuhänder zu sein, schließt die Insolvenzanfechtung wohl nicht aus.
Und noch mal ich:
Wenn schon das schicke Formblatt nicht verwendet wird, nützt es auch wenig, wenn dann im Anschreiben nochmal alles einzeln aufgezählt wird (Zinsen auf HF, Zinsen auf Kosten, Kosten vorgerichtlich, Kosten Mahnverfahren, Kosten ZV etc.). Der Verwalter hat in seinem Programm für die Anmeldung genau ein Feld für Hauptforderung, eines für Zinsen und eines für die Kosten. Einfach addieren und jeweils einen Betrag draus machen, das wäre auch schick.
Addieren muss ich dann später nur noch das, was sich aus den Anlagen ergibt.
Wenn schon das schicke Formblatt nicht verwendet wird, nützt es auch wenig, wenn dann im Anschreiben nochmal alles einzeln aufgezählt wird (Zinsen auf HF, Zinsen auf Kosten, Kosten vorgerichtlich, Kosten Mahnverfahren, Kosten ZV etc.). Der Verwalter hat in seinem Programm für die Anmeldung genau ein Feld für Hauptforderung, eines für Zinsen und eines für die Kosten. Einfach addieren und jeweils einen Betrag draus machen, das wäre auch schick.
Addieren muss ich dann später nur noch das, was sich aus den Anlagen ergibt.
- Rumpelstilzchen
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Ich hab noch nie, nie, niemals den Vordruck verwendet. Mache die Anmeldung immer auf dem Kanzleibriefbogen. Schon deshalb, weil wir einen Textbaustein dafür haben, in welchem Gläubiger und Schuldnerdaten etc. automatisch eingelesen werden.Das fängt schon damit an, dass diese Vordrucke in den meisten Fällen nicht ausreichen und man dann mehere Vordrucke komplett ausfüllen muss. Ich mache die Forderungsanmeldung lieber auf einem Kopfbogen chronologisch sotiert.
Dass aber die ANLAGEN doppelt mitgeschickt werden sollen, wusste ich bisher nicht. Werd´s in Zukunft beherzigen. Vielen Dank für den Hinweis
- Lämmchen
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BabyBen, wirst Du wirklich immer gleich böse? Ich habe relativ selten Insolvenzanmeldungen und muss ehrlich sagen, dass ich gar nicht weiß, ob wirklich immer alles richtig mache. Ich werde aber natürlich in Zukunft noch mehr darauf achten.BabyBen hat geschrieben:Liebe Gina, zur Strafe schreit dies nach Insolvenzanfechtung .
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
Liebes Lämmchen, ich werde doch niemals nicht böse. Ich bin die Sanftmut in Person. Das war nur ein Hinweis unter Kollegen, bei so viel Vollstreckungen, Mahnungen etc. mal zu schauen, ob man nicht gleich wieder etwas in die eigene Tasche (okay die Tasche des Insolvenzverwalters) stecken kann. Das versüßt den ganzen Ärger mit undurchsichtigen Forderungsanmeldungen doch erheblich.
- Pepsi
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das man das 2-fach schicken muss, ergibt sich doch aus dem Anschreiben des Verwalters
also ich verstehe auch nicht, wie man da etwas falsch machen kann.. ich habe das zwar auch nicht oft, aber dazu ist ja eben das Formblatt da, damit der Verwalter eben schnell die Sachen in sein Programm eintragen kann. Man muss es zwar nicht benutzen, ist aber freundlicher
also ich verstehe auch nicht, wie man da etwas falsch machen kann.. ich habe das zwar auch nicht oft, aber dazu ist ja eben das Formblatt da, damit der Verwalter eben schnell die Sachen in sein Programm eintragen kann. Man muss es zwar nicht benutzen, ist aber freundlicher