Vollstreckung während der Wohlverhaltensperiode

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likema31
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#21

10.03.2016, 09:18

AliceImWunderland hat geschrieben:Hmmm.... Ich habe so einen Fall noch nicht gehabt, aber ich hätte blind darauf getippt, dass der Schuldner das angeben muss. Schließlich hat das Auswirkungen auf den Vollstreckungserfolg. :kopfkratz

Würde mich schon für die Zukunft interessieren, ob der Schuldner es angeben muss.
Mich auch. Im Formular zur VA ist dafür tatsächlich kein Feld angegeben. Mich wundert es nur, dass der GV davon nichts wusste. Der hätte das ja mal mitteilen können.
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