Insolvenzstatistik

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
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Kanzleihund
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#21

18.04.2013, 15:58

TanjaB. hat geschrieben:Was passiert, wenn ich ein Verfahren übersehen haben sollte?
Dann wirst Du gesteinigt, gefedert, kruzifiziert, gerädert und verbrannt.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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Refa-Azubi-2011
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#22

18.04.2013, 16:03

Kanzleihund hat geschrieben:
TanjaB. hat geschrieben:Was passiert, wenn ich ein Verfahren übersehen haben sollte?
Dann wirst Du gesteinigt, gefedert, kruzifiziert, gerädert und verbrannt.
:good
:lolaway :lolaway
Alle Angaben ohne Gewähr!
TanjaB.

#23

18.04.2013, 17:29

Kanzleihund hat geschrieben:
TanjaB. hat geschrieben:Was passiert, wenn ich ein Verfahren übersehen haben sollte?
Dann wirst Du gesteinigt, gefedert, kruzifiziert, gerädert und verbrannt.

Ich hatte es befürchtet :mrgreen:
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strange
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#24

10.05.2013, 08:40

ähm... :pfeif bis 30.04. ALLE Verfahren? 2013? bei uns gehen die Meldungen nur raus, wenn Verfahren aufgehoben werden, oder die RSB erteilt wird... :titanic
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
Morbus Dei
TanjaB.

#25

10.05.2013, 10:14

§ 6 InsStatG:
(1)
Die Insolvenzverwalter, Sachverwalter und Treuhänder sind nach § 4 Absatz 1 auskunftspflichtig bezüglich der Angaben, die sich auf Insovelnzverfahren beziehen, die nach dem 31. Dezember 2008 eröffnet wurden.

(2) Erfolgte die Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder die Ankündigung der Restschuldbefreiung nach dem 1. Januar 2009, aber vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, sind die Angaben innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu übermitteln."
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