Dann wirst Du gesteinigt, gefedert, kruzifiziert, gerädert und verbrannt.TanjaB. hat geschrieben:Was passiert, wenn ich ein Verfahren übersehen haben sollte?
Insolvenzstatistik
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Kanzleihund hat geschrieben:Dann wirst Du gesteinigt, gefedert, kruzifiziert, gerädert und verbrannt.TanjaB. hat geschrieben:Was passiert, wenn ich ein Verfahren übersehen haben sollte?
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Alle Angaben ohne Gewähr!
Kanzleihund hat geschrieben:Dann wirst Du gesteinigt, gefedert, kruzifiziert, gerädert und verbrannt.TanjaB. hat geschrieben:Was passiert, wenn ich ein Verfahren übersehen haben sollte?
Ich hatte es befürchtet
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§ 6 InsStatG:
(1)
Die Insolvenzverwalter, Sachverwalter und Treuhänder sind nach § 4 Absatz 1 auskunftspflichtig bezüglich der Angaben, die sich auf Insovelnzverfahren beziehen, die nach dem 31. Dezember 2008 eröffnet wurden.
(2) Erfolgte die Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder die Ankündigung der Restschuldbefreiung nach dem 1. Januar 2009, aber vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, sind die Angaben innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu übermitteln."
(1)
Die Insolvenzverwalter, Sachverwalter und Treuhänder sind nach § 4 Absatz 1 auskunftspflichtig bezüglich der Angaben, die sich auf Insovelnzverfahren beziehen, die nach dem 31. Dezember 2008 eröffnet wurden.
(2) Erfolgte die Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder die Ankündigung der Restschuldbefreiung nach dem 1. Januar 2009, aber vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, sind die Angaben innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu übermitteln."