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Verfasst: 05.11.2009, 17:53
von Sam29
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass solch eine Forderungsanmeldung so viel Fehler birgt, bzw. so schwer sein soll. Jedes Mal bekomme ich von diesesn ganzen Insoverw. Formulare zugesandt sogar mit Auszügen aus der InsO und dann noch Merkblätter und Hinweise!!!!!!!!!!!!!!! Was also kann hier noch schief gehen. Versteh ick nicht.

Verfasst: 05.11.2009, 17:55
von Sam29
ABER bitte auch ein bischen NAchsicht. Ich habe einen Anwalt gehabt, der grundsätzlich der Meinung war, alles wird aufgelistet, egal wann es entstand, absetzten kann der Verw. immer noch. Tja was soll man gegen seinen chef dann noch tun

Verfasst: 05.11.2009, 18:12
von BabyBen
@ Sammy:

Jeder Gläubiger bekommt das gleiche Schreiben, ob anwaltlich vertreten oder nicht. Anderenfalls würden wir dumm im Kopf und Du weißt doch.... Der Inhalt wird teilweise auch von den Gerichten vorgegeben.

Das Schreiben muss dann für den einmaligen Gelegenheitsgläubiger genauso passen wie für den professionellen Gläubiger, der 100 Forderungsanmeldungen im Monat einreicht.

Verfasst: 06.11.2009, 08:37
von Eve80
supibaerchi hat geschrieben:
Wer das Vergnügen hat, solche Anmeldungen bei mir einzureichen, bekommt sie im Original zurück (meist nach Ablauf der Anmeldefrist, weil ich erst danach die Anmeldungen eingebe).
oh, das ist ja böse :shock:
aber ich geb meist die gesamtsumme aus meiner forderungsaufstellung an und schreib halt nur dazu - siehe forderungsaufstellung.
Das hat nix mit böse zu tun...

Für jemanden, der das Forderungskonto nicht selbst erstellt hat, ist es äußerst schwierig, ein „fremdes“ Forderungskonto zu lesen. Hier geht’s einfach um die Haftung: geb ich den falschen Betrag ein, bin ich dran. Und das Risiko geh ich mit Sicherheit nicht ein, vor allem dann nicht, wenn ne Quote im Verfahren rausspringt.

Aber es sind wirklich nur 2 Kanzleien, die das bei uns mit stoischer Ruhe so machen und mit genau der gleichen stoischen Ruhe bekommen sie die Anmeldung zurück, dürfen noch mal (richtig) anmelden und berappen 15 € für die Nachmeldung. Irgendwann werden sie das dann schon lernen ;-)

Verfasst: 06.11.2009, 09:18
von aculita
Für jemanden, der das Forderungskonto nicht selbst erstellt hat, ist es äußerst schwierig, ein „fremdes“ Forderungskonto zu lesen.
Eve80, ich könnt' Dir gerade um den Hals fallen für diese Aussage!!!

Ich dachte schon, ich bin zu blöd, um da durchzusteigen!

Da ich derzeit (glücklicherweise) nur mit den Forderungskonten eines RA zu tun habe, die ich durchgehen und überprüfen soll, kriege ich es wenigstens langsam gebacken... Und weil ich eine ReNo (ach nein, sie ist ja ReFa) immer wieder gelöchert habe (die Ärmste tut mir immer noch leid, daß sie mich kennt)

Verfasst: 29.12.2009, 08:36
von aculita
Hm, was mir jetzt bei nochmaligem Lesen eurer Wünsche - vor allem Deiner, BabyBen - auffällt:

Wollt ihr in der Forderungsaufstellung unter dem Punkt "Nachweis" wirklich alle Belege, sprich Rechnungen, die ich in der Anlage mitschicke, aufgelistet sehen mit Datum und Betrag und Fälligkeit?
Da reicht das Formular ja nie aus...
Oder ist eher gemeint, "Gib mir eine Gesamtsumme zu dem Punkt "Rechnungen des RA" und/oder dem Punkt "Rechnungen des Inkassobüros" und schick die Einzelrechnungen als Belege mit"?

Verfasst: 29.12.2009, 08:52
von BabyBen
@ aculita:

Im Formular reichen uns Gesamtsummen, da wir diese in der Regel (wenn es die Rechtspfleger nicht anders wünschen - und da sind manchmal mehrere Rechtspfleger an einem Insolvenzgericht schon verschiedener Meinung) auch nur als Gesamtsummen in die Tabelle übernehmen. Die Belege sollten dann iin Summe die Forderungen belegen.

Verfasst: 29.12.2009, 12:21
von aculita
Dann kann ich also, wenn ich Dich jetzt richtig verstehe, sagen:
"1. Hauptforderung iHv ...,
2. Zinsen iHv ..% von ... bis... und
3. Nebenforderungen in Gesamt)Höhe von .... (siehe in Anlage beigefügte Belege)

Sollten Sie noch weitere Nachweise benötigen, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung"
???

Wenn das so richtig bei mir angekommen ist: Dankeschön!

Verfasst: 29.12.2009, 13:38
von BabyBen
Bitteschön, ist bei mir so richtig.

Verfasst: 07.01.2010, 19:47
von marmus
... nach durchaus konzentriertem studium dieses themas habe ich doch noch ein paar fragen. kann sei, dass ich gerade am problem vorbei denke, dann bitte ich um hinweise.

fallkonstellation, die mir graue haare wachsen lässt:

- wir haben VU und KFB
- Schuldner leistet Ratenzahlungen
- dann mal wieder nicht, wir mahnen und leiten ZV ein
- keine Zahlungen erfolgen, Inso-verfahren wird eröffnet
- wir machen auch eine Forderungsaufstellung etc ....
- unsere angemeldete Forderung wird in voller Höhe bestritten

So und nu gehts los:

- was mach ich denn nun???
- jaja, Klage möglich, wollen wir aber nicht. Insoverwalter nochmal anschreiben?
- bei Bemerkungen stand dann alles verquer, da war der KFB ein KFA, dann war noch das falsche Datum angegeben, dann ein Hinweis, dass Zahlungen mit Kosten verrechnet gewesen wären und der KFA(=KFB) nicht nachvollziehbar sei, da er nicht vorläge (wir haben den aber in Kopie übersandt)

- vielleicht ist es auch für mein Hirn zu spät und ich hab da was nicht verstanden ... aber der heinzelmann kann doch nicht sagen, dass unser vollstreckbarer KFB nicht nachvollziehbar ist und ihn deshalb bestreiten. wo is denn da die Logik?? :(

ach menno, ich mach doch sonst nur arbeitsrecht ....


hach, vielleicht weiß jemand weiter????

vielen Dank!!! :roll: