Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Jupp03/11

#141

12.12.2011, 13:23

Tanja-Re hat geschrieben:Vielen, vielen Dank für die super schnelle Antwort. Hab sie meinem Chef vorgelesen, dieser ist auch Deiner Meinung.
Supi, nochmal vielen Dank :thx
PS: Es gibt nichts schlimmeres für mich als Insolvenzrecht.... Damit kann man mich wirklich bis Anabukdu jagen... :mrgreen:


Nützt nicht viel, auch da kommen sie hin.
Tanja-Re
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#142

12.12.2011, 13:47

ich befürchte es auch... Fazit: Auswandern lohnt nicht! :cry:
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sunny84
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#143

23.03.2012, 12:06

Wenn ich einen VB vorliegen habe und die Forderungen daraus zur Insolvenztabelle anmelden möchte, muss ich dem Anmeldeformular dann auch noch zusätzlich zum VB die ursprünglichen Rechnungen des Mandanten beifügen?
Ich war jetzt eigentlich der Meinung, dass der VB ausreichen müsste, hab grade aber gesehen, dass meine ehem. Kollegin in nem vergleichbaren Fall zusätzlich noch die Rechnungen beigefügt hat.
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sunny84
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#144

23.03.2012, 14:07

Und gleich noch ne Frage:

Wenn der Mandant den Schuldner vor unserer Beauftragung bereits mehrfach selber gemahnt hat und hierfür Mahngebühren geltend macht, kann ich die auch anmelden? Und worunter fallen die dann? Gehören die zu den Kosten?
Titel gibt es in der Sache keinen.
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tiko73

#145

24.03.2012, 11:34

Ich würde das unter "Kosten" anmelden, glaub ich :-)
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#146

27.03.2012, 08:26

sunny84 hat geschrieben:Wenn ich einen VB vorliegen habe und die Forderungen daraus zur Insolvenztabelle anmelden möchte, muss ich dem Anmeldeformular dann auch noch zusätzlich zum VB die ursprünglichen Rechnungen des Mandanten beifügen?
Ich war jetzt eigentlich der Meinung, dass der VB ausreichen müsste, hab grade aber gesehen, dass meine ehem. Kollegin in nem vergleichbaren Fall zusätzlich noch die Rechnungen beigefügt hat.
habe ich noch nie gesehen - füge selbst meist nur den Titel bei. Im Original sogar nur, wenn der Verwalter/Treuhänder dies ausdrücklich verlangt, sonst nur in Kopie.
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#147

27.03.2012, 08:30

Aber auch nur, wenn er rechtskräftig ist... Fällt die Insolvenzeröffnung mitten in die Einspruchsfrist kannst dir den genauso an die Wand nageln. Dann wird die Forderung mangels Nachweis bestritten, weil mit Eröffnung der Lauf sämtlicher Fristen unterbrochen wird
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#148

27.03.2012, 08:32

:thx euch
Kam mir irgendwie auch komisch vor mit den Rechnungen. Aber auf der anderen Seite: Lieber ein zwei Dokumente zuviel beigefügt als wenn die Forderung nachher bestritten wird, weil was fehlt.

Ich werd die Mahngebühr dann einfach mal bei den Kosten mit aufnehmen und sehen was passiert.
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#149

11.04.2012, 15:38

:motz ich bin so **** :fluch

Ich weiß, daß ich es schon einmal wußte! Und ich weiß, daß ich es irgendwo schonmal gelesen habe!
Nur bin ich offensichtlich zu blöd, die richtigen Suchbegriffe zu finden!!!

Ich habe ein Insolvenzantragsverfahren einer Firma. Mit einem starken InsoVerwalter.
Der Zeitraum bis zum Tag der Antragstellung ist wunderschön abgerechnet. Richtig schick!
Kleine dreistellige Forderung. Gut soweit.

Jetzt wurde eröffnet.
Der Zeitraum von Antragstellung bis Eröffnung wurde ebenfalls wunderhübsch abgerechnet.
Raus kam ein Guthaben! Im höheren dreistelligen Bereich!!!
*aaaaarrrrrrrrggggggghhhhhhhhhh*

:wut

Kann ich das miteinander verrechnen? Ich finde es unlogisch, dem InsoVerwalter ein Guthaben zu geben und gleichzeitig eine Forderung anzumelden, die eigentlich nicht mehr bestehen würde...
Hätte ich im Zeitraum seit Antragstellung auch eine Forderung gehabt, hätte ich beide als InsoForderungen angemeldet und alles wäre schick gewesen! Aber so?

:oops: sorry für die vielleicht blöde Frage, aber ich raff' es heute einfach nicht mehr!
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#150

11.04.2012, 15:46

Der Grundsatz lautet: Stehen sich die Forderungen vor Insolvenzeröffnung aufrechenbar gegenüber, kann die Aufrechnungserklärung auch noch im Verfahren abgegeben werden. Das steht in §§ 94, 95 InsO, wobei ich von der Lektüre des Gesetzestextes dringend abrate. Die Paragraphen kapiert kein Mensch nicht. Ausnahme von §§ 94, 95 InsO ist insbesondere § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO. Ist die Aufrechenlage erstmals entstanden, als ihr schon von dem Insolvenzantrag wusstet, ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Das kann ich jetzt anhand des Sachverhalts nicht prüfen.
"Mein Leipzig lob ich mir, es ist ein klein Paris und bildet seine Leute" ("Faust, der Tragödie erster Teil")
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