Hm, BB, das ist ein Gedanke!
Mache ich das in datumsgleichen Schreiben wie meine Anmeldung beim Verwalter? Oder warte ich auf die Aufforderung zur Zahlung?
Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
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Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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Hallo!
So, jetzt bin ich wahrlich überfordert:
VB gegen Schuldner, der Einspruch eingelegt hat.
VU erlassen und KFB ebenso.
Inso eröffnet, Forderung angemeldet, Tabellenauszug erhalten.
Keine RSB erteilt.
Neue Inso eröffnet.
Und was melde ich nun an bzw füge als Beleg bei?
Den Tabellenauszug aus der ersten Inso?
Oder alle Titel in Kopie, die ich habe?
Und wie berechne ich Zinsen?
Normal seit tituliertem Beginn ununterbrochen bis Tag vor Eröffnung zweite Inso?
So, jetzt bin ich wahrlich überfordert:
VB gegen Schuldner, der Einspruch eingelegt hat.
VU erlassen und KFB ebenso.
Inso eröffnet, Forderung angemeldet, Tabellenauszug erhalten.
Keine RSB erteilt.
Neue Inso eröffnet.
Und was melde ich nun an bzw füge als Beleg bei?
Den Tabellenauszug aus der ersten Inso?
Oder alle Titel in Kopie, die ich habe?
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Ich würde erst einmal die Forderung gemäß des damaligen Tabellenauszugs anmelden und die weiteren Zinsen ab Eröffnung des erstens Verfahrens bis zum Tag der Eröffnung des zweiten Verfahrens gemäß des damaligen Titels. Bei den weiteren Zinsen, die damals nicht angemeldet werden konnte, muss die Verjährung geprüft werden.
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Hm, ist natürlich ein Weg.
Allerdings stimmt die damalige Anmeldung und damit der Auszug nicht mit der Summe der Kosten in VB und KFB überein. (frag mich aber bitte nicht, warum)
Kann man nicht hinsichtlich der Verjährung mit dem damals laufenden Verfahren, das eine ZV nicht möglich machte, argumentieren?
Aber an welcher Stelle?
Allerdings stimmt die damalige Anmeldung und damit der Auszug nicht mit der Summe der Kosten in VB und KFB überein. (frag mich aber bitte nicht, warum)
Kann man nicht hinsichtlich der Verjährung mit dem damals laufenden Verfahren, das eine ZV nicht möglich machte, argumentieren?
Aber an welcher Stelle?
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Die Anmeldung zur Tabelle hemmt die Verjährung bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens. Ansonsten bin ich mir nicht sicher. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass eine solche Argumentation nicht geht. Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen, weil doch in der Regel eh nix rauskommt als Quote.
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Da hast Du natürlich auch recht!BabyBen hat geschrieben:Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen, weil doch in der Regel eh nix rauskommt als Quote.
Ich habe jetzt die Zinszeiträume entsprechend gestaffelt: also von tituliertem Zinsbeginn bis Tag vor Eröffnung 1. Verfahren, Eröffnungstag bis Tag vor Einstellg, Einstellungstag bis Tag vor Eröffnung 2. Verfahren.
Vielleicht läßt ihn das ja stutzig werden... und ansonsten: auch egal, kommt nix bei rum und RSB wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erteilt werden - so wie üblich.
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Hallo..
ich habe in meiner Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle vergessen, die Originalbelege beizufügen.
Jetzt hab ich den Salat, nämlich dass die Forderung vom Verwalter bestritten wurde.
Wie kann ich den Fehler gut machen? Vielleicht Widerspruch erheben und die Belege beifügen ?
ich habe in meiner Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle vergessen, die Originalbelege beizufügen.
Jetzt hab ich den Salat, nämlich dass die Forderung vom Verwalter bestritten wurde.
Wie kann ich den Fehler gut machen? Vielleicht Widerspruch erheben und die Belege beifügen ?
Natürlich wird der Verwalter bei fehlenden Belegen bestreiten. Aber wenn diese formlos nachgereicht werden, dafür braucht es auch keinen Widerspruch oder so, wird er die Forderung feststellen. Also wesch mit de Originalbelege und fertzsch. Eine (vorläufig) bestrittene Forderung ist kein Untergang des christlichen Abendlandes, sondern normal und bis zur Beendigung des Verfahrens jederzeit völlig ohne Probleme reparabel.
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Vielen, vielen Dank für die super schnelle Antwort. Hab sie meinem Chef vorgelesen, dieser ist auch Deiner Meinung.
Supi, nochmal vielen Dank
PS: Es gibt nichts schlimmeres für mich als Insolvenzrecht.... Damit kann man mich wirklich bis Anabukdu jagen...
Supi, nochmal vielen Dank
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