Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

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aculita
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#131

01.11.2011, 15:34

Hm, BB, das ist ein Gedanke!

Mache ich das in datumsgleichen Schreiben wie meine Anmeldung beim Verwalter? Oder warte ich auf die Aufforderung zur Zahlung?
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BabyBen

#132

01.11.2011, 17:22

:ka , würde die Zahlungsaufforderung abwarten.
aculita
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#133

05.12.2011, 14:07

Hallo!

So, jetzt bin ich wahrlich überfordert:

VB gegen Schuldner, der Einspruch eingelegt hat.
VU erlassen und KFB ebenso.
Inso eröffnet, Forderung angemeldet, Tabellenauszug erhalten.
Keine RSB erteilt.

Neue Inso eröffnet.

Und was melde ich nun an bzw füge als Beleg bei?
Den Tabellenauszug aus der ersten Inso?
Oder alle Titel in Kopie, die ich habe?

Und wie berechne ich Zinsen?
Normal seit tituliertem Beginn ununterbrochen bis Tag vor Eröffnung zweite Inso?
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BabyBen

#134

05.12.2011, 14:38

Ich würde erst einmal die Forderung gemäß des damaligen Tabellenauszugs anmelden und die weiteren Zinsen ab Eröffnung des erstens Verfahrens bis zum Tag der Eröffnung des zweiten Verfahrens gemäß des damaligen Titels. Bei den weiteren Zinsen, die damals nicht angemeldet werden konnte, muss die Verjährung geprüft werden.
aculita
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#135

05.12.2011, 14:44

Hm, ist natürlich ein Weg.
Allerdings stimmt die damalige Anmeldung und damit der Auszug nicht mit der Summe der Kosten in VB und KFB überein. (frag mich aber bitte nicht, warum)

Kann man nicht hinsichtlich der Verjährung mit dem damals laufenden Verfahren, das eine ZV nicht möglich machte, argumentieren?
Aber an welcher Stelle?
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BabyBen

#136

05.12.2011, 15:07

Die Anmeldung zur Tabelle hemmt die Verjährung bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens. Ansonsten bin ich mir nicht sicher. Irgendwo habe ich mal gelesen, dass eine solche Argumentation nicht geht. Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen, weil doch in der Regel eh nix rauskommt als Quote.
aculita
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#137

05.12.2011, 16:01

BabyBen hat geschrieben:Ich würde mir da nicht so viele Gedanken machen, weil doch in der Regel eh nix rauskommt als Quote.
Da hast Du natürlich auch recht!

Ich habe jetzt die Zinszeiträume entsprechend gestaffelt: also von tituliertem Zinsbeginn bis Tag vor Eröffnung 1. Verfahren, Eröffnungstag bis Tag vor Einstellg, Einstellungstag bis Tag vor Eröffnung 2. Verfahren.
Vielleicht läßt ihn das ja stutzig werden... und ansonsten: auch egal, kommt nix bei rum und RSB wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erteilt werden - so wie üblich.
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Tanja-Re
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#138

12.12.2011, 12:42

Hallo..

ich habe in meiner Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle vergessen, die Originalbelege beizufügen.
Jetzt hab ich den Salat, nämlich dass die Forderung vom Verwalter bestritten wurde.

Wie kann ich den Fehler gut machen? Vielleicht Widerspruch erheben und die Belege beifügen ?
BabyBen

#139

12.12.2011, 12:49

Natürlich wird der Verwalter bei fehlenden Belegen bestreiten. Aber wenn diese formlos nachgereicht werden, dafür braucht es auch keinen Widerspruch oder so, wird er die Forderung feststellen. Also wesch mit de Originalbelege und fertzsch. Eine (vorläufig) bestrittene Forderung ist kein Untergang des christlichen Abendlandes, sondern normal und bis zur Beendigung des Verfahrens jederzeit völlig ohne Probleme reparabel.
Tanja-Re
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#140

12.12.2011, 13:12

Vielen, vielen Dank für die super schnelle Antwort. Hab sie meinem Chef vorgelesen, dieser ist auch Deiner Meinung.
Supi, nochmal vielen Dank :thx
PS: Es gibt nichts schlimmeres für mich als Insolvenzrecht.... Damit kann man mich wirklich bis Anabukdu jagen... :mrgreen:
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