Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
was steht genau bei angemeldet und festgestellt?
ich würde mal beim Inso anrufen oder schreiben, warum der Betrag nicht vollständig festgestellt wurde
ich würde mal beim Inso anrufen oder schreiben, warum der Betrag nicht vollständig festgestellt wurde
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 869
- Registriert: 01.10.2009, 10:28
- Software: Andere
- Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts
Puppa, vielleicht wirklich mal nachfragen...
Ich glaube, ich geh nach Hause unter meine Decke und komm nicht wieder vor!
1. Fall heute:
InsoEröffnung einer GmbH ewig her. Letztes Jahr nachträglich von Kollegen 2 Forderungen, beide aus dem Jahr 2005, nicht tituliert, nix gar nichts, angemeldet.
Heute kommt ein Schreiben, daß der Insoverwalter die eine Rechnung vollständig bestreitet. Kein Wort zu der zweiten oder warum.
Einer der Chefs, der mit den Insos rein gar nix zu tun hat) will von mir wissen, was wir jetzt machen... Die Akte verstehe ich so schon nicht, geschweige denn, daß ich einem Gericht nachvollziehba erklären könnte, daß die Forderung berechtigt ist.
2. Fall heute:
In dem Chaos, das seit meinem Urlaub auf meinem Schreibtisch herrscht, finde ich eine Akte, in der gestern die Frist für die Anmeldung abgelaufen ist! schXXX! Chef meint, kein Drama, aber nachträglich anmelden wegen der Höhe der Forderung.
Schwein gehabt! Ich also brav die Anmeldung fertig gemacht und was passiert?
Ich liste ordentlich nach Hauptforderung, Zinsen (von HF und titulierten Nebenforderungen und titulierten Kosten) auf, füge die Kosten für die Zwangsvollstreckung bei... und vergesse, daß es ja die eben verzinsten Nebenforderungen und Kosten im Titel gibt!
Und nun? Vergesse ich sie? Schicke ich noch ein 2. Schreiben hinterher mit Bitte um Entschuldigung für Versehen? Oder bekomme ich dann ein zweites Mal die Gebühr für die nachträgliche Prüfung?
Damit nicht genug, gibt es noch einen 3. Fall heute:
Eine weitere Akte taucht auf! Frist ist heute! Anmeldung schnell gemacht, ganz bewußt alles, was tituliert wurde, mit rein, alles schick zusammengesucht, hingefaxt, eingetütet und in die Post gegeben... und stelle hinterher fest, daß ich den Wohnort der Schuldnerin falsch angegeben habe!
Was mache ich denn heute nur?
Ich glaube, ich geh nach Hause unter meine Decke und komm nicht wieder vor!
1. Fall heute:
InsoEröffnung einer GmbH ewig her. Letztes Jahr nachträglich von Kollegen 2 Forderungen, beide aus dem Jahr 2005, nicht tituliert, nix gar nichts, angemeldet.
Heute kommt ein Schreiben, daß der Insoverwalter die eine Rechnung vollständig bestreitet. Kein Wort zu der zweiten oder warum.
Einer der Chefs, der mit den Insos rein gar nix zu tun hat) will von mir wissen, was wir jetzt machen... Die Akte verstehe ich so schon nicht, geschweige denn, daß ich einem Gericht nachvollziehba erklären könnte, daß die Forderung berechtigt ist.
2. Fall heute:
In dem Chaos, das seit meinem Urlaub auf meinem Schreibtisch herrscht, finde ich eine Akte, in der gestern die Frist für die Anmeldung abgelaufen ist! schXXX! Chef meint, kein Drama, aber nachträglich anmelden wegen der Höhe der Forderung.
Schwein gehabt! Ich also brav die Anmeldung fertig gemacht und was passiert?
Ich liste ordentlich nach Hauptforderung, Zinsen (von HF und titulierten Nebenforderungen und titulierten Kosten) auf, füge die Kosten für die Zwangsvollstreckung bei... und vergesse, daß es ja die eben verzinsten Nebenforderungen und Kosten im Titel gibt!
Und nun? Vergesse ich sie? Schicke ich noch ein 2. Schreiben hinterher mit Bitte um Entschuldigung für Versehen? Oder bekomme ich dann ein zweites Mal die Gebühr für die nachträgliche Prüfung?
Damit nicht genug, gibt es noch einen 3. Fall heute:
Eine weitere Akte taucht auf! Frist ist heute! Anmeldung schnell gemacht, ganz bewußt alles, was tituliert wurde, mit rein, alles schick zusammengesucht, hingefaxt, eingetütet und in die Post gegeben... und stelle hinterher fest, daß ich den Wohnort der Schuldnerin falsch angegeben habe!
Was mache ich denn heute nur?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
2) Nein die Gebühr für nachträgliche Forderungsanmeldungen wird nur einmal pro Gläubiger erhoben. Ist die Anmeldefrist erst einmal versemmelt, tut Eile ganz und gar nicht mehr Not. Aber: Versemmelt man die Frist nur um wenige Tage, dann schnell. Denn manche Verwalter prüfen die Forderung dann noch und man spart die EUR 15,00.
3) Sollte kein Problem sein, Hauptsache Vorname und Name stimmen.
3) Sollte kein Problem sein, Hauptsache Vorname und Name stimmen.
Frag beim IV nach, wie es zu der Differenz kommt .... dort muss man es Dir erklären könnenpuppa2402 hat geschrieben:Da steht € 8.000,-- Lohn/Gehaltsforderung festgestellt für den Ausfall € 8.000,--
Das war´s. Angemeldet waren aber über € 300.000,--.
Viele Grüße
ich
ich
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 214
- Registriert: 15.04.2010, 20:55
- Beruf: Insolvenzsachbearbeitung
- Schlussrechnung - Software: Andere
@puppa:
Da bräuchte man mehr Input Du schreibst Lohnforderung aus Geschäftsführergehalt für den Zeitraum kurz vor InsO bis zum endgültigen Ausscheiden. Als Insolvenzforderungen können grundsätzlich nur Forderungen aus dem Zeitraum vor Eröffnung angemeldet werden.
Nun wäre interessant, wann das Verfahren eröffnet wurde und ob und wann der Insoverwalter die Kündigung ausgesprochen hat. Hat der Verwalter nach Eröffnung keine Arbeitsleistung mehr in Anspruch genommen (Freistellung) und umgehend die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausgesprochen, so springt die Bundesagentur für diesen Zeitraum ein und zahlt ALG an den AN (und entsprechende SV Beiträge). Im Rahmen der Differenzlohnberechnung ist dann die Differenz zwischen eigentlichem Gehalt und gezahltem ALG eine Masseverbindlichkeit, die aus der Masse getragen wird (sofern sie dazu ausreicht). Hat der Verwalter die Arbeitsleistung nach Eröffnung weiter in Anspruch genommen, ist der Lohn eine Masseverbindlichkeit und muss entsprechend aus der Masse getragen werden.
Wenn es sich um einen Geschäftsführer handelt, ist auch interessant, ob der Verwalter Haftungsansprüche gegen diesen geltend macht? Wenn geschäftsführender Gesellschafter ... Stammeinlage gezahlt? Das sind Gegenansprüche die bestehen könnten. Wenn 300.000 angemeldet waren und 8000 für den Ausfall festgestellt sind (d. h. der Gläubiger kann sich noch aus einer Sicherheit abgesondert befriedigen), was ist mit dem Rest? Bestritten oder vollumfänglich festgestellt?
Die Essenz des Ganzen ... rufe noch einmal beim Verwalter an
Da bräuchte man mehr Input Du schreibst Lohnforderung aus Geschäftsführergehalt für den Zeitraum kurz vor InsO bis zum endgültigen Ausscheiden. Als Insolvenzforderungen können grundsätzlich nur Forderungen aus dem Zeitraum vor Eröffnung angemeldet werden.
Nun wäre interessant, wann das Verfahren eröffnet wurde und ob und wann der Insoverwalter die Kündigung ausgesprochen hat. Hat der Verwalter nach Eröffnung keine Arbeitsleistung mehr in Anspruch genommen (Freistellung) und umgehend die Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausgesprochen, so springt die Bundesagentur für diesen Zeitraum ein und zahlt ALG an den AN (und entsprechende SV Beiträge). Im Rahmen der Differenzlohnberechnung ist dann die Differenz zwischen eigentlichem Gehalt und gezahltem ALG eine Masseverbindlichkeit, die aus der Masse getragen wird (sofern sie dazu ausreicht). Hat der Verwalter die Arbeitsleistung nach Eröffnung weiter in Anspruch genommen, ist der Lohn eine Masseverbindlichkeit und muss entsprechend aus der Masse getragen werden.
Wenn es sich um einen Geschäftsführer handelt, ist auch interessant, ob der Verwalter Haftungsansprüche gegen diesen geltend macht? Wenn geschäftsführender Gesellschafter ... Stammeinlage gezahlt? Das sind Gegenansprüche die bestehen könnten. Wenn 300.000 angemeldet waren und 8000 für den Ausfall festgestellt sind (d. h. der Gläubiger kann sich noch aus einer Sicherheit abgesondert befriedigen), was ist mit dem Rest? Bestritten oder vollumfänglich festgestellt?
Die Essenz des Ganzen ... rufe noch einmal beim Verwalter an
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 869
- Registriert: 01.10.2009, 10:28
- Software: Andere
- Wohnort: mitten in SAnh links, 3. Stadt von oben, 4. Tür rechts
Hallo!
Ich habe jetzt binnen kurzer Zeit von 2 Insoverwaltern das Schreiben über die Eröffnung mit dem beigefügten Beschluß erhalten, die am Tag vor Ablauf der Anmeldefrist bzw 5 Tage später datiert waren.
Klar bin ich als Gläubiger verpflichtet, meine Schäfchen regelmäßig bei "Insolvenzbekanntmachungen" zu prüfen. Aber dennoch finde ich es heftig, von den Verwaltern so spät erst informiert zu werden, daß ich keine Chance habe (auch das vorher datierte war wegen des Postlaufs logischerweise erst später bei uns), rechtzeitig anzumelden.
Habe ich keine Möglichkeit, um die 15 € herumzukommen?
Ich habe jetzt binnen kurzer Zeit von 2 Insoverwaltern das Schreiben über die Eröffnung mit dem beigefügten Beschluß erhalten, die am Tag vor Ablauf der Anmeldefrist bzw 5 Tage später datiert waren.
Klar bin ich als Gläubiger verpflichtet, meine Schäfchen regelmäßig bei "Insolvenzbekanntmachungen" zu prüfen. Aber dennoch finde ich es heftig, von den Verwaltern so spät erst informiert zu werden, daß ich keine Chance habe (auch das vorher datierte war wegen des Postlaufs logischerweise erst später bei uns), rechtzeitig anzumelden.
Habe ich keine Möglichkeit, um die 15 € herumzukommen?
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
Aculita wir tun unser Bestes, aber manchmal kommen die Schuldner nicht mit den Adressen ihrer Gläubiger 'rum, so dass wir gar nicht wissen, wen wir anschreiben sollen. Oder manche Gerichte hängen manchmal auch mit der Zustellung der Eröffnungsbeschlüsse an die Insolvenzverwalter.
Ich würde dem Insolvenzgericht den Sachverhalt mitteilen, die können die Kosten eventuell niederschlagen.
Ich würde dem Insolvenzgericht den Sachverhalt mitteilen, die können die Kosten eventuell niederschlagen.