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Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 19.08.2011, 12:23
von sunny84
Ich soll ne Forderung anmelden und hab zu dem Vordruck jetzt ne Anlage gemacht, da ich insgesamt 5 Hauptforderungen hab.

Muss diese Anlage nochmal extra vom Anwalt unterschrieben werden?

Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 19.08.2011, 12:25
von BabyBen
bei uns nicht, schaden kann es aber auch nicht

Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 19.08.2011, 12:28
von sunny84
Ok, dann lass ich Cheffe das sicherheitshalber mal unterschreiben.
:dankeschoen

Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 14.09.2011, 09:49
von sunny84
Ich hab hier ne Sache, da soll die Forderung übers Internet angemeldet werden. Im Schreiben des Insoverwalters steht drin, dass bei Anmeldung übers Internet die Forderungsanmeldung ausgedruckt und per Post übersandt werden soll. Soweit so gut.

Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich in dem Fall auch alles zweimal schicken muss? Oder reicht es wegen der Online-Anmeldung aus, wenn ich die Unterlagen nur einfach schicke?

Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 14.09.2011, 21:49
von BabyBen
Würde die Unterlagen trotzdem zweifach schicken. Wir verlangen die Unterlagen doch nicht zweifach, weil wir Euch ärgern wollen. Normaler Weise ist das nämlich so: Wir heften die ganzen Forderungsanmeldungen schön brav in einen großen Ordner und tragen diesen zum Insolvenzgericht. Das nennt sich: Wir legen die Tabelle nieder. Das machen wir vielfach, bevor die Forderungen geprüft haben. Wenn wir die Forderungen prüfen, brauchen wir dazu auch noch Unterlagen. Dazu haben wir dann das zweite Exemplar.

Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 15.09.2011, 08:35
von sunny84
:dankeschoen für die Erklärung BabyBen
Wir verlangen die Unterlagen doch nicht zweifach, weil wir Euch ärgern wollen
Das weiß ich doch :wink:

Aber hätte ja sein können, dass es dem Insoverwalter in dem Fall einmal ausreicht, weil die Forderung ja übers I-Net angemeldet wird. Ich hab aber auch kein Problem damit die Unterlagen zweifach einzureichen.
Ich hab halt nicht wirklich viel mit Insoverfahren zu tun und dachte, ich frag einfach mal nach, um das auch für die Zukunft generell für mich zu klären :)

Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 15.09.2011, 09:15
von Eve80
Das Blöde ist, dass es sich von Gericht zu Gericht unterscheidet. Wir haben hier Gerichte, die wollen nur das Formular bzw das Anmeldeschreiben, aber keine Anlagen. Heißt, unsere Tabelle hat dann manchmal 4 Ordner und die bei Gericht passt in 1 rein...

Normalerweise ist es aber so, wie BabyBen schreibt.

Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 15.09.2011, 09:28
von BabyBen
@ Eve80:

Deshalb hat unsere Tabellenabteilung auch einen dicken fetten Ordner, wo für alle unsere Insolvenzgerichte aufgeführt ist, wie die was haben wollen. Was tut man nicht alles.

Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 15.09.2011, 10:02
von Eve80
Du sagst es... Ist hier nicht anders... Und alle paar Monate kommen dann noch die Sonderwünsche der einzelnen RPfl dazu, die dann auch noch schön regelmäßig rotieren... Und wehe, man denkt nicht dran... :roll:

Re: Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Verfasst: 15.09.2011, 10:08
von BabyBen
Eve80 bedienen wir die gleichen Insolvenzgerichte :shock: . Manchmal ist Insolvenzverwaltung ein verdammt hartes Geschäft. Habe ich manchmal gesagt? Nein eigentlich muss es "immer" heißen.