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Re: Insolvenz

Verfasst: 11.03.2021, 20:43
von mücki
Kleiner Tipp am Rande: Ruf doch mal beim InsVw/Treuhänder an und frage nach, ob die angebliche Forderung angegeben wurde. Vielleicht wurde die Forderung ja angegeben (für den Forderungseinzug) und es gab Gründe für die nichterfolgte Geltendmachung.

Re: Insolvenz

Verfasst: 15.03.2021, 11:24
von RA Nik
Aber dann würde ich den Insolvenzverwalter ja vielleicht auf eine angebliche Forderung gegen mich überhaupt erst aufmerksam machen.

Re: Insolvenz

Verfasst: 15.03.2021, 21:18
von RA Nik
Ich kenne das so, wenn der Insolvenzverwalter eine Forderung freigibt dann wird diese Freigabe Erklärung vom Schuldner von sich aus immer überreicht. Wird diese nicht überreicht liegt diese auch nicht vor.

Re: Insolvenz

Verfasst: 16.03.2021, 08:24
von mücki
Wenn du die Schuldenbereinigung vor IA gemacht hast, dann kennt sie die vermeintliche Forderung, sollte sie zumindest. Unabhängig davon, das Insolvenzverfahren ist aufgehoben. Der vormalige InsVw kann also erstmal nichts machen. Aber sollte deine Mandantin einen möglichen Prozess gewinnen, stehen die Erlöse wohl der Masse zu. Gibt sie das nicht an, kann das zur Versagung der RSB führen. Daher mein Vorschlag, den Kontakt zu suchen.

Zu prüfen, ob die geltend gemachte Rückforderung durch deine Mandantin trotzdem berechtigt ist, weil du z.B. mehr abgerechnet hast, und vor allem ob sie die richtige Rückforderungsgrundlage "gewählt" hat, obliegt dir.

Deine Erfahrungen zur Freigabe von Forderungen können maximal für das laufende Insolvenzverfahren gelten. Forderungen, die z.B. nicht realisiert werden konnten, fallen nach Aufhebung an den Schuldner zurück, ohne dass es einer Freigabe bedarf. Zudem gibt es auch Unterschiede bei der Freigabe aber das würde jetzt zu weit führen.