Re: Versagung RSB
Verfasst: 24.06.2020, 14:32
Das habe ich auch nicht behauptet. Aber als langjährige Mitarbeiterin beim Insolvenzverwalter kann ich dir sagen, dass die von dir genannten Gründe keine Grundlage für einen Antrag auf Versagung der RSB darstellen. Wenn du dir § 290 Abs. 1 S. 1 ansiehst, wirst du feststellen, dass der Schuldner wegen einer Straftat gem. § 283 StGB (Bankrott) verurteilt worden sein müsste, wozu du nichts schreibst, weshalb ich dazu auch nichts sagen kann und erfahrungsgemäß kann ich dir sagen, dass S. 6 sehr oft daran scheitert, dass der Vorsatz eben nicht nachgewiesen werden kann.
Wenn ihr im RSB-Versagungsverfahren unterliegt, tragen eure Mandanten die Kosten voll. Bei einem Obsiegen kann es trotzdem dazu kommen, dass eure Mdt. die GK zu tragen haben.
Wenn ihr im RSB-Versagungsverfahren unterliegt, tragen eure Mandanten die Kosten voll. Bei einem Obsiegen kann es trotzdem dazu kommen, dass eure Mdt. die GK zu tragen haben.