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Re: Beauftragung RA nach Insolvenz, Kosten??
Verfasst: 23.02.2015, 10:56
von neravana
Den Titel haben wir bereits
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Re: Beauftragung RA nach Insolvenz, Kosten??
Verfasst: 23.02.2015, 14:29
von neravana
Den Titel haben wir bereits
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Re: Beauftragung RA nach Insolvenz, Kosten??
Verfasst: 25.02.2015, 21:49
von advocatus diaboli
Da das Verfahren im März 2009 eröffnet wurde, gibt es in Kürze die RSB. Daher würde ich, insbesondere wenn ein Arbeitgeber bekannt ist, zügig pfänden/vollstrecken. Sofern es im Insolvenzverfahren festgestellte Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (
§ 302 Nr. 1 InsO a.F.) gibt, werden die entsprechenden Gläubiger auch zeitnah auf der Matte stehen. Die dürfen erst nach Ende der WVP (
§ 294 Abs. 1 InsO a.F.).