Muss Insolvenzverwalter beantworten, warum bestritten wurde?

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aculita
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#11

02.03.2015, 09:40

Und nützt eine telefonische Auskunft irgendwas?
Sind die Tabellenauszüge mit den bestrittenen Forderungen denn nur vorläufig? Wann sind sie endgültig?

Was mache ich, wenn ich einfach keine Telefonnummer eines zuständigen Bearbeiters habe bzw nur (in Riesenverfahren wie FlexStrom und Teldafax beispielsweise) eine Hotline erreiche, wo ich das Gefühl habe, mit Telefonisten zu sprechen, die versuchen, die Anrufer schnell loszuwerden (was sie wahrscheinlich auch sollen)? Immer wieder schriftlich auffordern, mir Gründe mitzuteilen?
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#12

02.03.2015, 17:12

Klar nützt eine telefonische Antwort etwas. Denn das weißt Du, welche Sachen dem Insolvenzverwalter noch unklar sind, und kannst entsprechende Unterlagen nachreichen oder ... oder ... Die Auskunft braucht nun wirklich keiner schriftlich und manchmal geht es telefonisch dann doch schneller.

Ob Du richtig stehst, d.h. Deine zunächst bestrittene Forderung endgültig anerkannt wurde, weißt Du, wenn am Verfahrensende das Schlussverzeichnis beim Insolvenzgericht eingereicht wurde. Du bekommst auch erst danach den richtigen Tabellenauszug - sofern gewünscht. Bis dahin ist alles nur bla bla bla.

Ohne Telefondienst sind Großverfahren nicht händelbar. Ich kenne ein Insolvenzverfahren mit rund 800.000 Gläubigern. Da wirst Du wohl eine schriftliche Anfrage machen müssen. Aber erwarte keine (schnelle) Antwort.
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#13

04.03.2015, 12:15

Liebe KH, fünf Wochen als Frist fand ich schon ziemlich nett - zumal diese jetzt auch schon wieder vier Wochen um ist... :sad:
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#14

04.03.2015, 12:21

Wie wäre es mit einer zweiten "fünf-Wochen-Frist" :dance :patsch . Neh ehrlich, wenn ihr dann auf Feststellung klagen wollt, wären zumindest die Voraussetzungen für ein sofortiges Anerkenntnis nicht mehr gegeben.
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#15

18.03.2015, 09:14

Vielleicht sollte ich ihnen Zeit bis zum Sommer geben... Bis dahin sind sie vielleicht auch soweit, um die angekündigten Anfechtungen rauszujagen...
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